Bausparkassen-Entgelte zurückfordern – Infos und Musterbrief
In den vergangenen Jahren haben zahlreiche Bausparkassen jährliche Kontogebühren eingeführt oder bestehende Entgelte erhöht. Doch die nachträgliche Einführung von Kontoentgelten in der Sparphase ist nicht zulässig. Das bestätigt ein Urteil, das inzwischen rechtskräftig ist. Es spricht aber einiges dafür, dass Bausparkassen generell keine Gebühren für die Kontoführung verlangen dürfen. Bausparer sollten deshalb entsprechende Entgelte zurückfordern.
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