Wichtige Infos und Tipps rund um die Zustellung von Briefen

Wichtige Infos und Tipps rund um die Zustellung von Briefen

Allein die Deutsche Post befördert jedes Jahr rund 14 Milliarden Briefe. Dabei erreichen Briefsendungen, die innerhalb Deutschlands verschickt werden, den Empfänger meist schon am nächsten Werktag. Denn die Deutsche Post ist per Gesetz dazu verpflichtet, im Jahresdurchschnitt 95 Prozent der Post nach zwei Werktagen zuzustellen.

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Wichtige Infos und Tipps rund um die Zustellung von Briefen

Bei einem normalen, einfachen Versand ohne Zusatzleistungen hat der Absender aber keinen gesetzlichen Anspruch darauf, dass sein Einzelbrief innerhalb dieser Frist ankommt.

Die gesetzliche Verpflichtung bezieht sich vielmehr auf den jährlichen Durchschnitt aller Briefsendungen innerhalb Deutschlands. Und es kann gut sein, dass ein Brief länger unterwegs ist.

Personalmangel, größere Personalausfälle während einer Grippewelle, unvollständige oder falsche Adressdaten und auch Streiks können zum Beispiel Gründe dafür sein, dass es zu Verzögerungen kommt.

Beim Briefversand denken die meisten sicherlich automatisch an die Deutsche Post. Es gibt aber noch viele andere private, teils regionale Postdienstleister. Eine Übersicht aller lizenzierten Zustelldienste stellt die Bundesnetzagentur auf ihrer Webseite bereit.

Oft richtet sich das Angebot der privaten Dienstleister allerdings weniger an Privatpersonen, sondern in erster Linie an Geschäftskunden, die regelmäßig größere Mengen verschicken.

Wir haben wichtige Infos und Tipps rund um die Zustellung von Briefen zusammengetragen.

Weil die mit Abstand meisten privaten Briefe nach wie vor mit der Deutschen Post verschickt werden, beziehen wir uns auch darauf. Welche Regelungen für private Postdienstleister gelten, muss jeweils im Einzelfall überprüft werden.

Wie häufig müssen Briefe zugestellt werden?

Die Deutsche Post ist dazu verpflichtet, die sogenannte Grundversorgung zu gewährleisten. Deshalb muss sie Briefe mindestens einmal pro Werktag zustellen. Zu den Werktagen zählen auch Samstage.

Die Briefzustellung muss also von Montag bis Samstag einmal täglich erfolgen. Briefkästen, in die Verbraucher frankierte Briefe einwerfen können, müssen ebenso jeden Werktag geleert werden.

In der Praxis kommt es immer wieder zu Beschwerden. Demnach beklagen sich Verbraucher darüber, dass die Zusteller nur noch ein- oder zweimal pro Woche bei ihnen vorbeikommen und dann mehrere Briefe dabei haben.

Wichtig an dieser Stelle ist zu beachten, dass es keinen gesetzlichen Anspruch darauf gibt, dass jeder einzelne Brief innerhalb von zwei Werktagen im Briefkasten liegt.

Kommen an einem Tag keine Briefe an und an anderen Tagen gleich mehrere auf einmal, kann es also durchaus sein, dass die Sendungen zu unterschiedlichen Zeiten abgeschickt wurden oder ein paar Sendungen etwas länger unterwegs waren.

Für das Qualitätsmonitoring ist die Bundesnetzagentur zuständig. Sie überprüft, ob die gesetzlichen Vorgaben zur postalischen Grundversorgung eingehalten werden.

Verbraucher, die Fragen haben oder sich beschweren möchten, können sich an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden. Er ist per Online-Formular, auf dem Postweg und telefonisch zu erreichen.

Bei der Bundesnetzagentur gibt es außerdem die Schlichtungsstelle Post. Sie bietet ein kostenfreies Schlichtungsverfahren, wenn dem Verbraucher durch eine verlorene, gestohlene oder beschädigte Sendung ein Schaden entstanden ist und mit der Post keine Einigung erzielt werden kann.

Was tun, wenn ein Brief ungewöhnlich lange unterwegs ist?

Ist ein Brief schon länger als sieben Werktage unterwegs und liegen bisher keine Infos zu seinem Verbleib vor, kann eine Nachforschung beauftragt werden.

Die Deutsche Post hält dafür ein Online-Formular bereit.

Über das gleiche Formular kann der Verbraucher auch melden, wenn der Inhalt seiner Sendung fehlt oder der Brief beschädigt angekommen ist. Das Formular fragt Schritt für Schritt alle relevanten Daten zur Sendung ab. Sobald ein Ergebnis vorliegt, wird der Verbraucher benachrichtigt.

Passiert es öfter, dass sich die Post verspätet oder gar nicht ankommt, sollte sich der Verbraucher zunächst beim Postdienstleister beschweren. Ändert sich nichts und halten die Mängel an, ist eine Beschwerde bei der Bundesnetzagentur möglich.

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Sie hilft mit ihrer Schlichtungsstelle auch weiter, um im Streitfall eine Einigung mit dem Postdienstleister zu erzielen.

Was hat es mit der Briefankündigung und dem Matrixcode auf sich?

Die App der Deutschen Post ermöglicht, sich kostenfrei für eine Briefankündigung zu registrieren. Alternativ funktioniert das auch über die E-Mail-Postfächer von GMX und WEB.DE.

Über die App oder per E-Mail erhalten registrierte Verbraucher dann vorab eine Ankündigung der Briefe, die gerade auf dem Weg zu ihnen sind und aller Voraussicht nach in einem bis zwei Werktagen zugestellt werden.

Der Service ist kostenlos, schließt aber nicht alle Briefsendungen ein. So sind zum Beispiel Postzustellaufträge wie Briefe vom Amtsgericht, Expresssendungen und Briefe von anderen Dienstleistern von der Benachrichtigung ausgenommen.

Der Absender kann nachvollziehen, wo sich sein Brief befindet, indem er eine Briefmarke mit Matrixcode verwendet. Auf so einer Briefmarke, die in den Filialen und online erhältlich ist, befindet sich ein einzigartiger, zweidimensionaler Matrixcode in Form eines QR-Codes.

Er dient als eine Art Button zum Scannen und ermöglicht eine grundlegende Sendungsverfolgung. Dazu scannt der Absender den Code mit der Post-App, bevor er den Brief einwirft. Anschließend kann er sehen, wann sein Brief im Start- und im Zielbriefzentrum bearbeitet wurde.

Durch eine Matrixcode-Briefmarke ist aber tatsächlich nur eine Basis-Sendungsverfolgung möglich. Die Übersicht endet mit der Bearbeitung im Zielbriefzentrum.

Ob und wann der Brief zugestellt wurde, wird nicht erfasst. Möchte der Absender einen verbindlichen Zustellnachweis haben, muss er seinen Brief als Einschreiben verschicken.

Was ist mit der Haftung bei verlorenen oder verspätet zugestellten Sendungen?

Zunächst einmal muss geklärt sein, ob sich ein Brief nur verspätet oder wirklich verloren gegangen ist. Wann ein Brief als verloren gegangen gilt, ist im Handelsgesetzbuch geregelt. Gemäß § 424 Abs. 1 HGB ist ein innerhalb Deutschlands verschickter Brief verloren, wenn er nach 20 Tagen noch nicht zugestellt wurde.

Im Unterschied zu zum Beispiel Einschreiben sind normale Standardbriefe nicht gegen einen Verlust versichert. Dem Absender steht bei einem Verlust deshalb in aller Regel kein Schadensersatz zu.

Denn die Deutsche Post schließt in ihren AGB eine Haftung für einfache Standardbriefe aus. Bei einem Einschreiben ist die Haftung, je nach Art der Sendung, auf maximal 25 Euro begrenzt.

Ist ein stark verspäteter oder verloren gegangener Brief der Grund dafür, dass der Verbraucher eine Frist versäumt, eine Rechnung zu spät bezahlt oder eine Mahnung bekommen hat, kann er gegenüber der Post keine Ansprüche geltend machen.

Für Folgeschäden wie verpasste Kündigungsfristen haftet die Deutsche Post nämlich nicht. In der Praxis ist eine Mahnung wegen einer verspäteten oder nicht erfolgten Zustellung aber im Normalfall kein Problem.

Denn der Absender muss nachweisen, dass und wann das Schreiben beim Empfänger eingegangen ist. Kontaktiert der Empfänger den Absender umgehend und informiert ihn über den verspäteten oder nicht erfolgten Zugang, sollte die Mahnung vom Tisch sein.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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