Nachvollziehbare Briefsendungen: Versandmöglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
Auch wenn inzwischen viele Angelegenheiten per E-Mail oder über Online-Formulare erledigt werden können, ist manchmal ein klassischer Brief unverzichtbar. Doch im Unterschied zu Paketen ist bei Briefen eine Sendungsverfolgung oder ein Zugangsnachweis nicht selbstverständlich. Wer sichergehen möchte, dass sein Schreiben den Empfänger tatsächlich erreicht hat, kann aber auf verschiedene Versandmöglichkeiten zurückgreifen.
In einer zweiteiligen Übersicht nennen wir die nachvollziehbaren Briefsendungen und erklären, welche Leistungen sie jeweils enthalten:
Inhalt
Keine Kontrolle beim Standardbrief
Wer einen Brief ganz normal verschickt hat und wissen will, ob das Schreiben angekommen ist, hat letztlich nur die Möglichkeit, beim Empfänger nachzufragen. Der postalische Massenverkehr von Briefen sieht keine Sendungsverfolgung vor.
Auch der Einwurf oder der Empfang wird nicht quittiert. Obwohl die Mindestqualität von Briefleistungen in Deutschland gesetzlich geregelt ist, kann es durchaus passieren, dass ein Brief unterwegs verloren geht.
Für den Absender kann die fehlende Kontrolle vor allem dann problematisch sein, wenn es sich um ein wichtiges Schreiben handelt, das sein Ziel unbedingt erreichen muss, weil andernfalls ungewollte Rechtsfolgen ausgelöst werden.
Ein Beispiel dafür ist ein Vertrag, der sich verlängert, weil der Empfänger den fristgerechten Zugang des Briefes bestreitet oder weil der Brief wirklich nicht angekommen ist und der Absender keine Ersatzkündigung mehr nachlegen konnte.
Ein anderes Beispiel sind Glückwünsche inklusive Geld, die gerne zu Feierlichkeiten verschickt werden.
Kommt so ein Brief nicht an, ist das natürlich für alle Beteiligten ärgerlich.
Mehr Sicherheit durch nachvollziehbare Briefsendungen
Die Briefdienstleister bieten verschiedene Versandmöglichkeiten an, die mit einer Sendungsverfolgung und einem Zugangsnachweis beim Empfänger einhergehen. Zwar ist der Versand in aller Regel teurer als beim Standardbrief. Aber der Weg des Briefes bleibt nicht nur nachvollziehbar, sondern der Dienstleister haftet meist auch für die Beschädigung oder den Verlust des Schreibens.
Je nach Produkt ist es auf verschiedene Arten möglich, den Zugang eines Briefs nachzuvollziehen. Bei einer Sendungsverfolgung zum Beispiel kann der Absender die Sendungsnummer in ein Online-Formular eingeben und erfährt dann, ob der Brief zugestellt wurde.
Bei einem Einschreiben mit Rückschein hingegen erhält der Absender ein Dokument, auf dem der Empfänger quittiert hat, dass der Brief angekommen ist.
Je nach Situation und Bedarf lässt sich die Versandart auswählen, die die ideale Lösung ist. Die Briefdienstleister informieren auf ihren Webseiten und in den Filialen über die verschiedenen Optionen.
Bei der Deutschen Post AG stehen als nachvollziehbare Briefsendungen der Prio-Brief, der Wertbrief und die Nachnahme zur Auswahl. Dazu kommt das Einschreiben in mehreren Varianten.
Das Einschreiben
Im Unterschied zum gewöhnlichen Standardbrief quittiert der Briefdienstleister bei einem Einschreiben den Versand durch den Absender. Zusätzlich gibt es einen sogenannten Zugangsnachweis.
Je nach Art des Einschreibens dokumentiert entweder der Briefträger den Einwurf in den Briefkasten oder der Empfänger muss den Empfang quittieren.
Über die Online-Sendungsverfolgung kann der Absender den Status des Briefs nachvollziehen, teilweise bekommt er ein separates Dokument über die erfolgreiche Zustellung.
Bei Briefen wie zum Beispiel Kündigungen, die durch den Zugang Rechtsfolgen auslösen, ist ein Einschreiben aus rechtlicher Sicht die bessere Wahl als normale Standardbriefe. Im Zweifel muss nämlich der Absender beweisen, dass das Schreiben fristgerecht beim Empfänger eingegangen ist.
Doch mit einem normalen Brief ist dieser Nachweis nicht zu führen. Durch den dokumentierten Zugang beim Einschreiben hingegen wird vermutet, dass der Brief tatsächlich am genannten Datum zugegangen ist. Dadurch hat der Absender einen wichtigen Beleg.
Aber Vorsicht: Der Zugangsnachweis bestätigt grundsätzlich nur, dass ein Brief zugestellt wurde. Welchen Inhalt das Einschreiben hatte, lässt sich aus dem Nachweis nicht ableiten.
Ein weiterer Vorteil des Einschreibens gegenüber einem Standardbrief ist, dass die Deutsche Post AG als Briefdienstleister verschuldensunabhängig haftet. Im Fall eines Verlusts oder einer Beschädigung haftet sie je nach Art des Einschreibens bis zu einem Höchstbetrag von 25 Euro.
Ob eine fahrlässige oder vorsätzliche Handlung zugrunde liegt, spielt dabei keine Rolle. Maßgeblich ist lediglich, dass die Post das Einschreiben in ihrer Obhut hatte.
Nun gibt es aber nicht nur das eine Einschreiben. Stattdessen bietet die Deutsche Post AG vier verschiedene Varianten an, die sich in der Art der Zustellung, dem Nachweis darüber, der Haftungssumme und dem Preis unterscheiden:
Einwurf-Einschreiben
Die kostengünstigste Variante ist das Einwurf-Einschreiben. Es ist für einen Aufpreis von 2,35 Euro zum regulären Briefporto erhältlich. Der Postbote wirft das Einschreiben wie einen normalen Brief in den Briefkasten und quittiert den Einwurf dabei.
Im Rahmen der Sendungsverfolgung kann der Absender die erfolgte Zustellung samt Datum sehen. Der Nachteil beim Einwurf-Einschreiben ist, dass es zwar den Empfänger erreicht.
Doch wenn es sich bei der Adresse zum Beispiel um eine Briefkastenfirma handelt, wird der Absender nie erfahren, ob sein Brief tatsächlich jemals von jemandem gelesen wurde.
Standard-Einschreiben
Das normale Standard-Einschreiben kostet einen Aufpreis von 2,65 Euro zum regulären Porto. Anders als das Einwurf-Einschreiben wirft der Postbote den Brief nicht in den Briefkasten, sondern übergibt ihn gegen Unterschrift an den Empfänger oder einen Empfangsberechtigten.
Zu den Empfangsberechtigten können zum Beispiel der Ehepartner oder ein Familienmitglied im Haushalt gehören. Unter der Sendungsverfolgung kann der Absender online die Unterschrift des Empfängers abrufen.
Einschreiben mit Rückschein
Für einen Aufpreis von 4,85 Euro zum Porto ist das Einschreiben mit Rückschein erhältlich. Der wesentliche Unterschied zum Standard-Einschreiben besteht darin, dass der Absender durch den Rückschein ein separates Dokument bekommt.
Auf dieser Zustellbenachrichtigung stehen das Datum der Zustellung und die Unterschrift des Empfängers.
Der große Pluspunkt des Einschreibens mit Rückschein besteht darin, dass von Gesetzes wegen angenommen wird, dass das Einschreiben den Empfänger an dem Datum erreicht hat, der auf dem Rückschein vermerkt ist. Vor Gericht kann so der Zugang des Schreibens bewiesen werden.
Einschreiben Eigenhändig
Die Zusatzleistung „eigenhändig“ beinhaltet, dass das Einschreiben nur an den adressierten Empfänger zugestellt wird. Alternativ kann der Empfänger einer anderen Person eine schriftliche Vollmacht zur Entgegennahme des Briefs erteilen.
Der Empfänger bestätigt den Zugang mit seiner Unterschrift.
Wie beim Standard-Einschreiben kann der Absender online die Zustellung und die Unterschrift abrufen. Die Kosten betragen 4,85 Euro zusätzlich zum Briefporto.
Mehr Ratgeber, Tipps, Vorlagen und Anleitungen:
- Widerspruch und Klage gegen den Ablehnungsbescheid der Pflegeversicherung
- Einen Steckbrief schreiben – Infos und Tipps
- Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 2. Teil
- Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 1. Teil
- 4 Tipps zu Postkarten für den Erstkontakt mit Neukunden
- 8 Tipps für professionelle Werbebriefe, 2. Teil
- 8 Tipps für professionelle Werbebriefe, 1. Teil
- Was wird aus dem Urlaub, wenn der Pass abgelaufen ist?
Thema: Nachvollziehbare Briefsendungen: Versandmöglichkeiten in der Übersicht, 1. Teil
Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns
- Widerspruch gegen eine Entscheidung der Krankenkasse – Infos und Musterbrief, 1. Teil - 22. November 2024
- Prepaid-Restguthaben auszahlen lassen – Infos und Musterbrief - 9. Oktober 2024
- Widerruf bei Online-Bestellungen: Infos, Tipps und Musterbrief, 2. Teil - 11. September 2024