Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 1. Teil

Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 1. Teil

Durch eine eidesstattliche Erklärung versichert eine Person, dass bestimmte Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Doch wann kommt diese Erklärung zum Einsatz? Wie wird sie abgegeben? Und welche Folgen haben falsche Angaben? In einem zweiteiligen Beitrag vermitteln wir die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung!

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Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 1. Teil

Was genau ist eine eidesstattliche Versicherung?

Angenommen, eine Person muss einen neuen Personalausweis beantragen, weil sie ihren bisherigen Ausweis verloren hat. Bevor die Behörde das neue Ausweisdokument ausstellt, wird sie eine eidesstattliche Erklärung verlangen.

Dadurch versichert die Person, dass sie ihren Ausweis wirklich verloren hat und nicht nur den Versuch unternimmt, an ein zweites Dokument zu gelangen.

Die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung oder Versicherung erfolgt also dann, wenn bestätigt werden muss, dass bestimmte Angaben oder Informationen wahr und richtig sind. Die Erklärung entspricht dann einer formellen und rechtlich bindenden Zusage.

Im Beispiel mit dem verlorenen Personalausweis bestätigt die eidesstattliche Versicherung die Identität und die Richtigkeit der Angaben der Person.

Was bedeutet „eidesstattlich“?

„Eidesstattlich“ heißt so viel wie „an Eides statt“ oder „anstelle eines Eides“. Wer eine eidesstattliche Erklärung abgibt, nimmt demnach die gleiche Handlung vor wie jemand, der vor Gericht einen Eid leistet.

Er versichert formal und rechtlich bindend, dass das, was er sagt, der Wahrheit entspricht.

Eine eidesstattliche Versicherung ist deshalb keine Erklärung, die leichtfertig abgegeben werden sollte. Denn wenn sich herausstellt, dass die gemachten Angaben falsch sind, drohen rechtliche Folgen. Eine falsche Versicherung an Eides statt erfüllt einen Straftatbestand gemäß § 156 StGB (Strafgesetzbuch).

Eidesstattliche Erklärungen bei juristischen Personen

Neben Privatpersonen spielen eidesstattliche Erklärungen auch bei juristischen Personen eine Rolle. Unternehmen nutzen solche Erklärungen zum Beispiel, um bestimmte Fakten oder Ansprüche zu bestätigen.

Bei einer Unternehmensgründung etwa dient die Erklärung der Bestätigung, dass die im Vertrag gemachten Angaben richtig sind und die rechtlichen und finanziellen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Gründung erfüllt werden.

Ein Geschäftsführer wiederum kann in einem juristischen Streitfall eidesstattlich versichern, dass gewisse Geschäftspraktiken eingehalten und bestimmte finanzielle Transaktionen durchgeführt wurden.

Wie für Privatpersonen gilt auch für juristische Personen, dass die eidesstattliche Erklärung eine ernsthafte, rechtlich bindende Verpflichtung ist und Falschangaben Strafen nach sich ziehen können.

Was unterscheidet die eidesstattliche Versicherung vom Offenbarungseid und der Vermögensauskunft?

Die eidesstattliche Versicherung, der Offenbarungseid und die Vermögensauskunft sind Bezeichnungen für rechtlich bindende Erklärungen, die jemand in bestimmten Situationen abgibt.

Allerdings unterscheiden sich die Erklärungen deutlich voneinander:

  • Die eidesstattliche Versicherung ist eine formelle Erklärung, durch die eine Person versichert, dass bestimmte Tatsachen wahr sind. Sie kommt an vielen verschiedenen Stellen zum Einsatz. Darauf gehen wir im 2. Teil genauer ein.
  • Der Offenbarungseid war früher ein Synonym für eine „eidesstattliche Versicherung über die persönlichen Vermögensverhältnisse“. Er wurde abgelegt, wenn ein Schuldner die Schulden bei seinen Gläubigern nicht begleichen konnte. Der Schuldner versicherte dann unter Eid gegenüber dem Gerichtsvollzieher, dass ihm die finanziellen Mittel fehlen. Inzwischen wird der Begriff des Offenbarungseids nicht mehr verwendet.
  • Der Offenbarungseid wurde im Jahr 2013 durch die Vermögensauskunft abgelöst. Als Bestandteil des Vollstreckungsverfahrens wird die Vermögensauskunft notwendig, wenn ein Schuldner seine Schulden nicht bezahlen kann und deshalb seine Vermögensverhältnisse offenlegen muss. Im Unterschied zur allgemeinen eidesstattlichen Versicherung ist die Vermögensauskunft also spezieller, denn sie erfasst detailliert die finanzielle Situation einer Person.
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Wie wird eine eidesstattliche Versicherung abgegeben?

Üblicherweise erfolgt die Abgabe einer eidesstattlichen Erklärung bei einer Behörde oder berechtigten Person.

Dazu werden benötigt:

  • Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass dient als Nachweis der Identität.

  • Die eidesstattliche Versicherung als schriftliche Erklärung sollte sorgfältig formuliert werden, um strafrechtliche Folgen durch falsche Angaben zu vermeiden.

  • Je nach Zusammenhang können weitere Unterlagen notwendig sein, so zum Beispiel Kontoauszüge und Einkommensnachweise bei einer Vermögensauskunft.

Weil die eidesstattliche Versicherung eine persönliche Erklärung ist, die die Richtigkeit der gemachten Angaben und genannten Tatsachen bestätigt, muss sie eigenhändig unterschrieben werden.

Sollte es jemandem nicht möglich sein, die Erklärung selbst zu verfassen, kann er sich dabei zwar Hilfe holen. Trotzdem muss er die Versicherung persönlich abgeben und die Richtigkeit der Inhalte selbst bestätigen.

Die Angaben in der eidesstattlichen Versicherung

Damit die Erklärung korrekt und vollständig verfasst ist, sollte sie folgende Angaben enthalten:

  • Vollständiger Name, Anschrift und Geburtsdatum als personenbezogene Daten

  • Genaue Angaben zur Sache, also zum Beispiel Informationen zum Inhalt der Aussage oder Daten zum Vorfall

  • Erklärung, dass alle Angaben stimmen und nach bestem Wissen gemacht wurden

  • Aktuelles Datum und eigenhändige Unterschrift

Die Kosten für eine eidesstattliche Erklärung

Eine herkömmliche eidesstattliche Erklärung verursacht keine Kosten. Denn derjenige, der sie abgibt, setzt das Dokument selbst auf und unterschreibt es.

Anders sieht es aber aus, wenn die eidesstattliche Versicherung im Rahmen einer Zwangsvollstreckung erfolgt.

Dabei fallen Gebühren an, die sich aus dem Gerichtsvollzieherkostengesetz ergeben und derzeit bei 30 bis 40 Euro liegen.

Zusätzlich dazu können weitere Kosten entstehen, zum Beispiel die Fahrtkosten des Gerichtsvollziehers, die der Betroffene ebenfalls bezahlen muss.

Die Gültigkeit einer eidesstattlichen Erklärung

Eine eidesstattliche Versicherung bleibt grundsätzlich so lange wirksam, bis das Gegenteil der gemachten Angaben oder behaupteten Tatsachen in der Erklärung bewiesen ist. In einem Zivilprozess zum Beispiel bleibt die eidesstattliche Versicherung gültig, bis das Gericht eine Entscheidung getroffen hat.

Die eidesstattliche Versicherung im Zusammenhang mit einer Vermögensauskunft bildet hier eine Ausnahme. Sie ist zwei Jahre lang gültig.

Danach kann der Gläubiger eine neue Vermögensauskunft fordern, um zu prüfen, ob sich die finanziellen Verhältnisse inzwischen geändert haben und der Schuldner seine Schulden jetzt bezahlen kann.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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