Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 2. Teil

Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 2. Teil

Eine Erklärung an Eides statt versichert, dass bestimmte Tatsachen der Wahrheit entsprechen. Doch wann wird so eine Erklärung verwendet? Und welche Auswirkungen haben Falschangaben? In einem zweiteiligen Beitrag haben wir die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung zusammengestellt. Dabei haben wir im 1. Teil beantwortet, was genau eine eidesstattliche Versicherung ist, was sie vom Offenbarungseid und der Vermögensauskunft unterscheidet und wie sie abgegeben wird.

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Die wichtigsten Infos rund um die eidesstattliche Versicherung, 2. Teil

Hier ist der 2. Teil!

Wann wird eine eidesstattliche Versicherung eingesetzt?

Grundsätzlich kommt die eidesstattliche Versicherung immer dann zum Einsatz, wenn es erforderlich ist, rechtlich bindend zu bestätigen, dass bestimmte Tatsachen richtig sind. Diese Notwendigkeit kann sich in den verschiedensten Situationen ergeben.

Ein Beispiel dafür ist der Verlust von Dokumenten. Wer nach dem Verlust des Fahrzeugbriefs, Personalausweises, Führerscheins oder eines anderen Dokuments ein neues Dokument beantragt, gibt eine eidesstattliche Versicherung ab.

Diese Erklärung bestätigt, dass die Person das Dokument tatsächlich verloren hat und nicht nur versucht, sich ein doppelt ausgestelltes Dokument zu beschaffen.

Ein anderes Beispiel ist der Todesfall eines Verwandten, der kein Testament hinterlassen hat. Dann kann ein Erbe dazu aufgefordert werden, eine eidesstattliche Versicherung abzugeben, um auf diese Weise zu versichern, der rechtmäßige Erbe zu sein.

Möchte eine Person als Erbe auftreten, kann aber keinen formellen Erbschein vorlegen, belegt sie also durch die eidesstattliche Erklärung ihre Berechtigung.

Auch beim Antrag auf staatliche Unterstützung kann die Erklärung notwendig werden. Möglich ist das zum Beispiel dann, wenn Subventionen für Brennstoffe gewährt werden, die aber an bestimmte Bedingungen geknüpft sind.

In diesem Fall kann der Lieferant eine eidesstattliche Erklärung verlangen, in der der Kunde versichert, dass er den gelieferten Brennstoff nur für zulässige Zwecke nutzt.

Affidavit und Glaubhaftmachung

Was im deutschen Recht die eidesstattliche Versicherung ist, ist im angloamerikanischen Recht das Affidavit. Dieser Begriff wird hierzulande eigentlich nicht verwendet.

Eine Ausnahme besteht dann, wenn in einem Verfahren vor einem deutschen Gericht Beweismittel aus Ländern wie Großbritannien oder den USA eingeführt werden.

Dieser Fall ist zum Beispiel gegeben, wenn ein Zeuge nicht persönlich vor Gericht erscheinen kann und deshalb in Form eines Affidavits aussagt. Daneben kann ein Affidavit in einem internationalen Prozess als Beleg für relevante Sachverhalte dienen.

Ein weiterer rechtlicher Begriff ist die Glaubhaftmachung. Möchte jemand in einem Zivilprozess Tatsachen beweisen, muss er diese so darlegen, dass sie aus Sicht des Richters wahrscheinlich sind.

Dazu wird die eidesstattliche Versicherung eingesetzt. Behauptet die Person bestimmte Tatsachen und unterstützt ihre Aussagen durch eine eidesstattliche Erklärung, soll dies die Behauptungen glaubhaft machen.

Eidesstattliche Versicherung und Vermögensauskunft bei einer Zwangsvollstreckung

Die Vermögensauskunft legt die finanzielle Situation einer Person offen. Dazu kommt es, wenn die Person ihre Schulden nicht begleicht und der Gläubiger in einem Vollstreckungsverfahren einen sogenannten Vollstreckungstitel erwirkt.

Durch den Titel ist der Gläubiger berechtigt, eine Zwangsvollstreckung durchzuführen. Zwangsvollstreckung bedeutet, dass der Gläubiger seine Forderungen eintreibt, indem er Vermögenswerte des Schuldners pfändet.

In diesem Zuge fordert der Gerichtsvollzieher den Schuldner auf, sein Einkommen und sein Vermögen in einer Vermögensauskunft aufzuführen. Zum Vermögen gehören unter anderem Bankguthaben, Wertpapiere, Immobilien, Fahrzeuge, Kunstwerke und Schmuck.

In einer eidesstattlichen Erklärung bestätigt der Schuldner zum einen, dass er zahlungsunfähig ist. Zum anderen versichert er, dass seine Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen.

Die Erklärung gibt der Schuldner in Anwesenheit des Gerichtsvollziehers ab. Allerdings macht er das nicht freiwillig, sondern ist dazu verpflichtet. Verweigert der Schuldner die Vermögensauskunft, zieht das unangenehme rechtliche Folgen nach sich.

Auf die Schulden selbst hat die eidesstattliche Versicherung aber keine Auswirkungen. Auch wenn der Schuldner seine Zahlungsunfähigkeit versichert hat, bleiben die Schulden bestehen.

Verfügt der Schuldner irgendwann über Einkommen oder Vermögen oberhalb der Pfändungsfreigrenze, kann der Gläubiger diese Werte pfänden lassen, um seine Forderungen zu begleichen.

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Eidesstattliche Versicherung im Steuerrecht

Im Steuerrecht kommen eidesstattliche Versicherungen zwar recht selten vor. Aber sie können notwendig werden, wenn keine anderen Beweismittel vorhanden sind oder die verfügbaren Beweise nicht ausreichen.

Steht zum Beispiel die Frage im Raum, ob jemand wirklich der Geschäftsführer eines Unternehmens war, kann eine eidesstattliche Erklärung als Beleg für diese Tatsache dienen.

Auch steuerlich absetzbare Betriebsausgaben können durch eine eidesstattliche Versicherung belegt werden, wenn es keine anderen Nachweise gibt. Und nicht zuletzt kann die eidesstattliche Erklärung feststellen, ob eine Person oder ein Unternehmen aus steuerlicher Sicht in Deutschland ansässig ist.

Selbstständigkeitserklärung bei einer wissenschaftlichen Arbeit

Wer eine wissenschaftliche Arbeit wie eine Dissertation oder eine Diplom-, Bachelor- oder Masterarbeit schreibt, gibt eine sogenannte Selbstständigkeitserklärung ab. Darin versichert er, dass er die Arbeit eigenständig verfasst und nur die Quellen und Hilfsmittel benutzt hat, die er im Literatur- und Quellenverzeichnis aufgeführt hat.

Die Erklärung steht in aller Regel am Ende der Arbeit und ist meist kurz gehalten. Eine gängige Formulierung ist: „Hiermit versichere ich, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig und ohne fremde Hilfe verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe.“

Die Selbstständigkeitserklärung ist gewissermaßen das Ehrenwort, dass der Verfasser die Regeln der wissenschaftlichen Praxis eingehalten und kein Plagiat begangen hat. Sollte sich herausstellen, dass das so nicht stimmt, drohen schwerwiegende Konsequenzen, zu denen auch die Aberkennung des akademischen Titels gehört.

Welche Konsequenzen haben Falschangaben in einer eidesstattlichen Versicherung?

Eine falsche Versicherung an Eides statt abzugeben, ist eine strafbare Handlung. Folglich bringt die Falschaussage rechtliche Folgen mit sich. Stellt sich heraus, dass eine Person bei der eidesstattlichen Versicherung unvollständige oder unwahre Angaben gemacht hat, drohen Konsequenzen in zweierlei Hinsicht:

  1. Strafverfahren: Bei einer Verurteilung wird die Person gemäß 156 StGB wegen Falschaussage bestraft. Je nach Schwere der Tat ist dann eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren möglich.

  2. Zivilrechtliche Folgen: Wurde ein Dritter durch die falschen Angaben geschädigt, beispielsweise ein Gläubiger, kann der Geschädigte Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen und seinen entstandenen Schaden gerichtlich einklagen.

Wie geht es nach der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung weiter?

Die abgegebene eidesstattliche Versicherung wird ihrem Zweck entsprechend eingesetzt. Sie wird also schriftlich festgehalten und dient als Nachweis für bestimmte Tatsachen.

Eine Vermögensauskunft im Rahmen einer Zwangsvollstreckung wird im zentralen Schuldenverzeichnis erfasst. Dort wird auch eingetragen, wenn ein Schuldner die Vermögensauskunft verweigert.

Beides hat nachteilige Auswirkungen auf die Kreditwürdigkeit. Denn ein Eintrag im Schuldnerverzeichnis deutet darauf hin, dass der Schuldner entweder Zahlungsschwierigkeiten hatte oder seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.

Kreditgeber können darin ein Risiko sehen und einen Kreditantrag deswegen ablehnen oder nur deutlich schlechtere Konditionen gewähren.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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