Kaufvertrag von Kaffeefahrt widerrufen – Infos, Tipps und Musterbrief, Teil I

Kaufvertrag von Kaffeefahrt widerrufen – Infos, Tipps und Musterbrief, Teil I

 

Den meisten Teilnehmern ist durchaus klar, dass bei einer Kaffeefahrt immer auch eine Verkaufsveranstaltung stattfindet. Zudem wissen sie, dass die beworbenen Produkte in aller Regel von minderer Qualität oder völlig überteuert sind.

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Trotzdem werden Kaffeefahrten gebucht, oft um auf diese Weise einen kostengünstigen Tagesausflug zu unternehmen und einmal etwas anderes zu sehen. Auch die Verkaufstaktiken der gut geschulten Verkäufer haben regelmäßig Erfolg.

Doch wieder zurück zu Hause, bereut so mancher Kaffeefahrtteilnehmer seinen Kauf und würde ihn gerne wieder rückgängig machen.

Der folgende Ratgeber vermittelt in drei Teilen die wichtigsten Infos und Tipps rund um Kaffeefahrten. Außerdem zeigt er, wie ein Kaufvertrag von einer Kaffeefahrt erfolgreich widerrufen werden kann. Dazu gibt es einen Musterbrief als Vorlage. Auch bei Kaffeefahrten und Einkäufen im Ausland sowie bei nichterfüllten Gewinnversprechen bietet der Ratgeber Hilfestellung.

 

Warum heißt eine Kaffeefahrt eigentlich Kaffeefahrt?

Früher erhielten die Teilnehmer, die bei einem solchen Tagesausflug mitfuhren, als Dankeschön ein Päckchen Kaffee. Manchmal wurde auch mit einem Pfund Butter als Gratiszugabe geworben. Aus diesem Grund bekamen die Tagesausflüge den Namen Kaffeefahrt oder Butterfahrt.

Auch heute noch stellen viele Organisatoren Geschenke in Aussicht. Bei diesen Geschenken kann es sich um Lebensmittelpakete, Kleingeräte oder andere Dinge des täglichen Bedarfs handeln. Ein schönes Ausflugsziel mit interessanten Sehenswürdigkeiten, das Geschenk und der günstige Preis sollen möglichst viele Teilnehmer anlocken.

 

Sollte auf die Teilnahme an Kaffeefahrten besser verzichtet werden?

Eine Kaffeefahrt ist zunächst einmal nichts anderes als ein Tagesausflug mit dem Bus. Der Ausflug ist kostengünstig und selbst ein Mittagessen ist meist schon im Preis inbegriffen. Gerade für Senioren kann ein solcher Ausflug deshalb eine schöne Gelegenheit sein, um rauszukommen, sich einen schönen Tag zu machen und mit anderen in Kontakt zu kommen.

Allerdings sollte jemandem, der eine Kaffeefahrt bucht, klar sein, dass die Veranstalter andere Ziele verfolgen. Für sie steht die Verkaufsveranstaltung im Mittelpunkt, bei der sie möglichst viel Umsatz machen möchten. Deshalb muss der Teilnehmer damit rechnen, dass er den Großteil des Tages in einer Gaststätte oder einer Halle verbringen wird, wo ihm stundenlang irgendwelche Produkte vorgeführt werden.

Das eigentliche Ausflugsziel mit all seinen schönen Sehenswürdigkeiten wird entweder nur sehr kurz oder gar nicht angesteuert. Auch die versprochenen Geschenke entpuppen sich üblicherweise als Nippes, der bestenfalls ein paar Euro wert ist. Ähnliches gilt für die Produkte, die bei der Verkaufsveranstaltung präsentiert werden.

Oft sie sind von minderer Qualität oder werden zu Preisen angeboten, die völlig überzogen sind. Wenn es also nur darum geht, kostengünstig einen Ausflug zu unternehmen, kann eine Kaffeefahrt eine Möglichkeit sein. Allerdings sollte der Teilnehmer nicht zu viel erwarten und sich vor allem zu keinem Kauf hinreißen lassen.

 

Welche Vorkehrungen sollte der Teilnehmer im Vorfeld treffen?

Auch wenn viele Teilnehmer wissen, dass sie letztlich zu einer Verkaufsveranstaltung fahren und die dort angebotenen Produkte den Preis nicht wert sind, und auch wenn sie sich ganz fest vornehmen, auf keinen Fall etwas zu kaufen, kehren sie am Ende oft doch mit einem unterschriebenen Kaufvertrag zurück.

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Dieser Kaufvertrag kann zwar widerrufen werden, ohne Nachweise wird es jedoch schwierig, die Veranstalter zu greifen und sein Geld wiederzubekommen.

Deshalb ist der Teilnehmer gut beraten,
wenn er schon im Vorfeld ein paar Tipps beherzigt:

  • Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Bankkarte und die Kreditkarte zu Hause zu lassen. Es reicht aus, wenn der Teilnehmer etwas Bargeld einsteckt. Zum einen sinkt dadurch die Versuchung, etwas zu kaufen. Zum anderen kann der Teilnehmer nicht direkt bezahlen, sondern muss eine andere Bezahlmöglichkeiten vereinbaren, falls er sich doch zu einem Kauf hinreißen lässt.

 

  • Der Teilnehmer sollte sich einen Werbeprospekt oder die Produktbeschreibung aushändigen lassen und darauf achten, dass die angepriesenen Eigenschaften dort genannt sind. Ansonsten sollte er sich die Qualität und die Funktionen vom Verkäufer bescheinigen lassen. Dadurch kann der Teilnehmer später eher nachweisen, dass das Produkt minderwertig oder überteuert war.

 

  • Bevor der Teilnehmer den Kaufvertrag unterschreibt, sollte er unbedingt prüfen, ob eine ladungsfähige Anschrift angegeben ist. Ladungsfähig heißt, dass neben dem Namen die Straße mit Hausnummer und der Ort mit PLZ aufgeführt sind. Steht im Vertrag nur eine Postfachadresse, könnte es schwer werden, die Veranstalter später ausfindig zu machen. Zudem sollte sich der Teilnehmer den Namen des Verkäufers geben lassen und notieren.

 

  • Was die Bezahlung angeht, so sollte der Teilnehmer entweder einen Kauf auf Rechnung oder den Bankeinzug vereinbaren. Ein Kauf auf Rechnung hat den Vorteil, dass die Bezahlung erst nachträglich erfolgt. Widerruft der Teilnehmer den Kaufvertrag, ohne die Rechnung bezahlt zu haben, muss er seinem Geld nicht hinterherlaufen.

Bei einem Bankeinzug bucht der Veranstalter den vereinbarten Betrag vom Konto ab. Bei einem Widerruf des Vertrags kann der Teilnehmer das Geld aber acht Wochen lang von seiner Bank zurückholen lassen. Im Unterschied dazu lässt sich eine Überweisung nicht ohne Weiteres rückgängig machen. Auch bei einer Barzahlung ist das Geld erst einmal weg.

 

  • Zeugen sind immer hilfreich, wenn es darum geht, seine Ansprüche durchzusetzen. Deshalb sollte der Teilnehmer Name und Adresse mit ein oder zwei Mitfahrern austauschen. Sollte es notwendig werden, können sie bestätigen, wie die Kaffeefahrt samt Verkaufsveranstaltung ablief.

Daneben sollte sich der Teilnehmer aufschreiben, wie das Busunternehmen und der Fahrer hießen. Veranstalter von Kaffeefahrten haben meist keine eigenen Busse, sondern buchen Fahrzeuge und Fahrer bei Busunternehmen. Deshalb kann auch ein Busunternehmen zum wertvollen Zeugen werden.

 

  • Die Verkaufsveranstaltungen finden meist in Gaststätten oder Hallen statt. Neben den Teilnehmern der Kaffeefahrt sind oft keine anderen Gäste anwesend. Stehen auf dem Parkplatz Autos, kann es nicht schaden, deren Kennzeichen aufzuschreiben. Wenn alle Stricke reißen und rechtliche Schritte notwendig werden, kann der Veranstalter oder der Verkäufer eventuell über die Kennzeichen ermittelt werden.

Die genannten Vorsichtsmaßnahmen klingen aufwändig, vielleicht sogar leicht übertrieben. Allerdings sollte der Teilnehmer im Hinterkopf behalten, dass viele Kaffeefahrtenveranstalter keine seriösen Unternehmen sind und oft mit unsauberen Mitteln arbeiten. Um unbeschadet aus der Sache herauszukommen und sein Geld wiederzukriegen, ist etwas zu viel Vorsicht deshalb im Zweifel besser als etwas zu wenig.

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