Mitgliedschaft im Verein kündigen – Infos und Briefvorlage, Teil 1

Mitgliedschaft im Verein kündigen – Infos und Briefvorlage, Teil 1 

Wer einem Verein beitreten möchte, muss einen Antrag auf Aufnahme stellen. Nimmt der Verein den Antrag an, wird der Antragsteller zum vollwertigen Mitglied. Er hat dann alle Rechte und Pflichten, die die Mitgliedschaft mit sich bringt.

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Mitgliedschaft im Verein kündigen - Infos und Briefvorlage, Teil 1

Doch möglicherweise möchte das Mitglied irgendwann doch wieder austreten. Diese Möglichkeit besteht natürlich. Allerdings ist es meist nicht möglich, die Mitgliedschaft im Verein von heute auf morgen zu kündigen.

Vielmehr gelten in aller Regel Fristen. Außerdem muss das Mitglied die formalen Vorgaben beachten, die für eine wirksame Austrittserklärung gelten.

In einem zweiteiligen Beitrag haben wir alle wissenswerten Infos zur Kündigung der Vereinsmitgliedschaft zusammengestellt. Und selbstverständlich haben wir auch eine Briefvorlage für das Kündigungsschreiben vorbereitet:

Die Rechtsgrundlagen für die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft

Kein Verein möchte Mitglieder verlieren. Doch er kann auch nicht erzwingen, dass ein Mitglied für immer Vereinsmitglied bleibt. § 58 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) verpflichtet einen Verein sogar dazu, Bestimmungen zum Austritt aus dem Verein in die Satzung aufzunehmen. Und gemäß § 39 Abs. 1 BGB ist ein Mitglied ausdrücklich dazu berechtigt, aus dem Verein auszutreten.

Der Gesetzgeber schreibt aber nur vor, dass es möglich sein muss, die Mitgliedschaft im Verein zu kündigen. Wie die Bestimmungen zum Austritt konkret geregelt werden, überlässt er dem Verein.

Deshalb kann jeder Verein selbst entscheiden, in welcher Form und mit welchen Kündigungsfristen ein Mitglied seine Mitgliedschaft beenden kann.

Diese Regelungen stehen in der Vereinssatzung. Die Satzung enthält alle wesentlichen Punkte rund um die Mitgliedschaft. Dazu zählen zum Beispiel die Rechte und Pflichten eines Mitglieds, die Dauer der Mitgliedschaft, die Höhe der Beiträge und eben auch die Kündigung.

Gleichzeitig ist die Vereinssatzung die Grundlage für den Vertrag über die Mitgliedschaft zwischen dem Verein und dem Mitglied.

Die Fristen für die Kündigung der Mitgliedschaft im Verein

Für den Austritt aus dem Verein gilt immer eine Kündigungsfrist. Dass ein Mitglied seine Kündigung schreibt und dadurch von heute auf morgen kein Vereinsmitglied mehr ist, ist praktisch ausgeschlossen.

Die Rahmenbedingungen für die Regelungen zum Austritt gibt § 39 Abs. 2 BGB vor. Darin heißt es: „Durch die Satzung kann bestimmt werden, dass der Austritt nur am Schluss eines Geschäftsjahrs oder erst nach dem Ablauf einer Kündigungsfrist zulässig ist; die Kündigungsfrist kann höchstens zwei Jahre betragen.“

Der Verein kann demnach festlegen, dass ein Mitglied immer nur zum Ende eines Geschäftsjahres austreten kann. Dabei stimmt das Geschäftsjahr eines Vereins meist mit dem Kalenderjahr überein.

Folglich wäre eine Kündigung jeweils zum 31. Dezember eines Jahres möglich.

Die andere und in der Praxis weit häufigere Möglichkeit ist, dass der Verein eine Kündigungsfrist bestimmt. Rechtlich zulässig wäre eine Kündigungsfrist von bis zu zwei Jahren. Üblicherweise bewegen sich die Kündigungsfristen aber in einem Bereich zwischen vier Wochen und drei Monaten.

Viele Vereine verknüpfen die Kündigungsfrist zusätzlich mit bestimmten Stichtagen. Dadurch kann ein Mitglied dann zum Beispiel zum Ende jedes Quartals oder zum 30. Juni und 31. Dezember aus dem Verein austreten.

Die formalen Vorgaben für die Austrittserklärung

In welcher Form die Austrittserklärung erfolgen muss, schreibt der Gesetzgeber nicht vor. Grundsätzlich könnte das Mitglied deshalb auf ein klassisches Kündigungsschreiben, das auf dem Postweg verschickt wird, verzichten.

Stattdessen wäre auch eine Kündigung per Fax, E-Mail oder Online-Formular wirksam. Sogar eine mündliche Kündigung wäre denkbar.

Allerdings bezieht sich das nur auf den Umstand, dass es keine gesetzlichen Vorschriften zur Form gibt. Tatsächlich hat an dieser Stelle nämlich der Verein das Sagen.

Der Verein legt also fest, welche formalen Vorgaben erfüllt sein müssen, damit er eine Kündigung akzeptiert. Daher ist maßgeblich, was in der Satzung steht.

Bestimmt die Vereinssatzung zum Beispiel, dass eine Kündigung per Brief und als Einschreiben eingereicht werden muss, ist diese Vorgabe verbindlich.

Würde sich das Mitglied nicht daran halten und seine Kündigung per Fax oder E-Mail an den Verein schicken, muss der Verein die Austrittserklärung nicht anerkennen.

Steht in der Satzung hingegen eine Klausel im Sinne von “Die Kündigung muss schriftlich (Brief, Fax, E-Mail) erfolgen.“, muss das Mitglied zwar schriftlich kündigen. Doch es kann selbst entscheiden, welchen Versandweg es für das Kündigungsschreiben nutzt.

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Die Inhalte der Kündigung

Viele Vereine haben ein eigenes Formular für die Austrittserklärung. Gibt es so ein Formular, sollte das Mitglied es auch nutzen. Ansonsten genügt ein formloses Schreiben.

In der Kündigung erklärt das Mitglied, dass es die Mitgliedschaft beendet und aus dem Verein austritt. Dabei genügt es, zum nächstmöglichen Termin zu kündigen. Die Angabe eines genauen Datums ist nicht notwendig.

Eine eindeutige und unmissverständliche Erklärung zur Beendigung der Mitgliedschaft reicht für eine wirksame Kündigung aus. Weitere Angaben braucht es nicht. Das Mitglied kann zwar erläutern, warum der Austritt erfolgt. Eine Begründung ist aber immer freiwillig und keine Pflicht.

Hat der Verein eine Einzugsermächtigung für die Mitgliedsbeiträge, kann das Mitglied die erteilte Ermächtigung widerrufen. Die Ermächtigung ist aber ohnehin an die Mitgliedschaft geknüpft.

Endet der Vertrag, entfällt die Grundlage und damit erlischt die Einzugsermächtigung automatisch. Deshalb ist es eigentlich überflüssig, den Verein darauf hinzuweisen, dass die Einzugsermächtigung hinfällig wird.

Zur eigenen Sicherheit sollte das Mitglied den Verein aber um eine zeitnahe Bestätigung der Kündigung bitten. Dadurch hat das Mitglied den Nachweis dafür, dass die Kündigung angekommen ist und die Mitgliedschaft endet.

Hintergrund hierzu ist, dass der Verein die Austrittserklärung rechtzeitig vor Ablauf der Kündigungsfrist erhalten haben muss. Andernfalls verlängert sich die Mitgliedschaft stillschweigend und der Austritt kann erst wieder zum nächsten Stichtag erfolgen.

Die Mitgliedschaft im Verein kündigen – eine Briefvorlage

Wie schon erwähnt, sollte die Austrittserklärung des Vereins verwendet werden, wenn es ein entsprechendes Formular gibt.

Ansonsten kann die Kündigung wie folgt aussehen:

Vereinsmitglied
Anschrift

Zuständige Geschäftsstelle des Vereins
Anschrift (wie in der Satzung genannt)

Datum

Austrittserklärung

Mitgliedsnummer____________________

Sehr geehrte/r Frau/Herr …/Sehr geehrte Damen und Herren,

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mit diesem Schreiben kündige ich die Mitgliedschaft im Verein fristgerecht und trete zum nächstmöglichen Termin aus.

(Aus beruflichen/privaten/persönlichen Gründen ist mir die Teilnahme am Vereinsleben künftig leider nicht mehr möglich.)

Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung zeitnah schriftlich. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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