Überbuchtes Hotel: Infos und Musterbrief, 2. Teil
Der langersehnte Urlaub kann endlich beginnen. Doch am Zielort angekommen, folgt die böse Überraschung: Das Hotel ist überbucht und für den Urlauber ist kein Zimmer mehr frei. Statt mit Erholung beginnt der Urlaub also erst einmal mit einer Enttäuschung. Der Reiseleiter hat zwar schon ein Ersatzhotel parat. Doch so richtig glücklich ist der Urlauber mit der Alternative nicht.
Denn die neue Unterkunft bleibt qualitativ vielleicht hinter dem gebuchten Hotel zurück. Oder der Urlauber hatte seine Gründe, warum er seine Ferien gerade in dem gebuchten Hotel verbringen wollte.
Auch wenn eine solche Situation natürlich sehr ärgerlich ist, muss der Reisende nicht alles stillschweigend hinnehmen. Denn das Pauschalreiserecht schafft die Grundlage dafür, dass der Urlauber verschiedene Ansprüche geltend machen kann. In einem zweiteiligen Beitrag schauen wir uns die Regelungen im Fall eines überbuchten Hotels einmal genauer an.
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