Versicherung kündigen nach Todesfall – Infos und Tipps, 2. Teil

Versicherung kündigen nach Todesfall – Infos und Tipps, 2. Teil

Mit dem Tod eines nahen Angehörigen entsteht für die Hinterbliebenen eine schwierige und emotional belastende Situation. Doch in den ersten Tagen bleibt kaum Zeit für die Trauer. Denn ein Todesfall geht mit viel Papierkram einher. So muss zum Beispiel die Sterbeurkunde beantragt und die Beisetzung organisiert werden.

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Versicherung kündigen nach Todesfall - Infos und Tipps, 2. Teil

Und auch die laufenden Versicherungen sollten nicht aus dem Blickfeld geraten. Dabei gibt es hier ganz unterschiedliche Regelungen. Einige Verträge enden automatisch, wenn der Versicherte stirbt, andere Verträge erfordern eine Kündigung.

Teilweise müssen die Hinterbliebenen den Versicherer umgehend über den Todesfall informieren, während sie sich bei anderen Versicherungen mehr Zeit lassen können.

Um an dieser Stelle Hilfestellung zu bieten, haben wir in einem zweiteiligen Ratgeber die wichtigsten Infos und Tipps zur Kündigung von Versicherungen nach einem Todesfall zusammengestellt. Dabei haben wir im ersten Teil erklärt, welche Versicherungen ausdrücklich gekündigt werden müssen und bei welchen Policen eine Nachricht an den Versicherer ausreicht.

Außerdem haben wir den Unterschied zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Versicherten erläutert und uns die Regelungen bei den personengebundenen Versicherungen näher angeschaut.

Hier ist der 2. Teil!:

Welche Regelungen bei den sachgebundenen Versicherungen gelten

Eine personengebundene Versicherung wie die Kranken-, die Lebens- oder die Unfallversicherung ist direkt an die versicherte Person geknüpft. Stirbt diese Person, ist der Versicherungsschutz hinfällig. Deshalb ist es nicht notwendig, solche Versicherungen nach einem Todesfall zu kündigen. Eine Nachricht an den Versicherer genügt.

Bei den sachgebundenen Versicherungen ist es anders. Sie beziehen sich nicht auf den Versicherten, sondern auf die versicherte Sache. Und weil der Tod des Versicherten nichts am Dasein der Sache ändert, müssen diese Versicherungen gekündigt werden.

Es sei denn, die Hinterbliebenen möchten die Verträge fortführen. Die Regelungen bei den gängigsten Policen gestalten sich so:

Privathaftpflichtversicherung

Wurde die private Haftpflichtversicherung als Einzelvertrag abgeschlossen und läuft sie nur auf den verstorbenen Versicherungsnehmer, endet der Vertrag mit dessen Tod. Die Hinterbliebenen sollten den Versicherer dann möglichst zeitnah informieren. Denn der Versicherer erstattet bereits bezahlte Prämien. Dabei berechnet er die Rückzahlung ab dem Tag, an dem er über den Todesfall benachrichtigt wurde.

Schließt die Police weitere Personen ein, beispielsweise im Rahmen einer Familienversicherung die Angehörigen, besteht der Versicherungsschutz bis zur Fälligkeit der nächsten Prämie weiter. Bezahlt ein Mitversicherter den Beitrag, geht der Vertrag auf ihn über.

Hausratversicherung

In der Hausratversicherung bleibt der Versicherungsschutz nach dem Tod des Versicherungsnehmers maximal zwei Monate lang erhalten. Eine Nachricht über den Todesfall an den Versicherer reicht, eine Kündigung ist nicht notwendig. Nach der Benachrichtigung erstattet der Versicherer bereits bezahlte Beiträge.

Wird ein Angehöriger zum Erbe und übernimmt er die Wohnung oder das Haus des Verstorbenen, kann er auch dessen Hausratversicherung als neuer Versicherungsnehmer fortführen.

Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung bezieht sich nicht auf den Versicherungsnehmer, sondern sichert das Fahrzeug ab. Der Tod des Versicherungsnehmers ändert daran nichts. Deshalb läuft der Vertrag weiter. Auch ein Sonderkündigungsrecht ergibt sich durch den Todesfall nicht. Stattdessen geht der Vertrag auf denjenigen über, der das versicherte Fahrzeug erbt.

Behält der Erbe das Fahrzeug, passt der Versicherer den Tarif an. Die unfallfreien Jahre, die jährliche Fahrleistung, das Alter des Erben oder der nächtliche Abstellplatz sind dann Kriterien, die über die Beitragshöhe entscheiden.

Verkauft der Erbe das Fahrzeug oder legt er es still, endet der Vertrag. Der Versicherer erstattet in diesem Fall die bereits bezahlte Prämie anteilig zurück. Möchte der Erbe das Fahrzeug nutzen, aber woanders versichern, muss er die bestehende Kfz-Versicherung ordentlich kündigen. Bei den meisten Kfz-Versicherungen ist das zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich.

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Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung gewährt den Erben Versicherungsschutz bis zum Ablauf des Zeitraums, für den die Prämie bereits bezahlt ist.

Voraussetzung ist aber, dass der Angehörige den gleichen Versicherungsschutz benötigt. Ist der Angehörige zum Beispiel Rentner und erbt einen Arbeitsrechtschutz, entfällt der Versicherungsschutz. Die Versicherung spricht dann von einem sogenannten Risikowegfall.

Bezahlt der Angehörige den nächsten Beitrag, kann er den Vertrag als neuer Versicherungsnehmer fortführen. Ansonsten endet die Police.

Wohngebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung versichert keine Person, sondern ein Gebäude. Aus diesem Grund läuft der Vertrag über den Tod des Versicherungsnehmers hinaus weiter. Denn das versicherte Gebäude ist ja nach wie vor da.

Der Erbe der Immobilie erbt automatisch auch die bestehenden Versicherungen. Das betrifft die Gebäudeversicherung genauso wie eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung.

Eine außerordentliche Kündigung der Verträge ist nicht möglich. Möchte der Erbe die Versicherungen nicht weiterführen, muss er ordentlich mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit kündigen.

Wie der Versicherer über den Todesfall benachrichtigt werden kann

In vielen Fällen ist keine formale Kündigung notwendig. Stattdessen genügt es, den Versicherer über den Todesfall zu informieren. Dafür reicht eine kurze Mitteilung aus. Ratsam ist aber, dem Schreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beizulegen. Das erspart Rückfragen.

Hier eine Vorlage:

Name
Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Benachrichtigung über Todesfall

Versicherungsnehmer: _________________________
Versicherungs-/Vertragsnummer: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit teile ich Ihnen mit, dass Herr/Frau ____________________ am __________ verstorben ist. Eine Kopie der Sterbeurkunde finden Sie anbei.

[Eine anteilige Erstattung der bereits bezahlten Prämie veranlassen Sie bitte auf mein Girokonto IBAN ____________________ bei der Name der Bank.]

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Welche Unterlagen für die Kündigung einer Versicherung nach einem Todesfall benötigt werden

Möchten die Hinterbliebenen einen Versicherungsvertrag des Verstorbenen kündigen, müssen sie dem Schreiben verschiedene Dokumente beilegen. Da die notwendigen Unterlagen je nach Versicherung unterschiedlich sind, ist es ratsam, in den Vertragsunterlagen nachzuschauen oder direkt beim Versicherer nachzufragen.

Meistens sind aber folgende Dokumente erforderlich:

  • Versicherungsschein im Original

  • Geburtsurkunde

  • Sterbeurkunde

  • amtsärztliches Zeugnis über die Todesursache

Bei der Geburtsurkunde, der Sterbeurkunde und dem Totenschein reicht in aller Regel eine einfache Kopie aus. Die Police hingegen muss meist im Original eingereicht werden.

Sinnvoll ist deshalb, eine Kopie davon für die eigenen Unterlagen anzufertigen und das Schreiben entweder per Einschreiben zu verschicken oder persönlich abzugeben. Sollte die Police unterwegs verloren gehen, erwartet die Hinterbliebenen nämlich viel Schreibarbeit mit dem Versicherer.

Wie eine Versicherung nach dem Todesfall gekündigt wird

Die Kündigung nach einem Todesfall gestaltet sich im Prinzip wie jede andere Kündigung eines Versicherungsvertrags auch. Der Unterschied besteht lediglich darin, dass der Hinterbliebene die Kündigung ausspricht und als Grund den Tod des Versicherungsnehmers angibt.

Inhaltlich genügt es, wenn der Hinterbliebene erklärt, dass der Vertrag zum nächstmöglichen Termin enden soll. Der Versicherer wird ihm daraufhin mitteilen, wann die Versicherung erlischt. Um Rückfragen zu vermeiden, sollte der Hinterbliebene der Kündigung eine Kopie der Sterbeurkunde beilegen. Der Versicherer braucht diesen Nachweis.

Auch hierfür ein Musterbrief:

Name
Anschrift

Versicherungsunternehmen
Anschrift

Datum

Kündigung der Versicherung nach Todesfall

Versicherungsnehmer: _________________________
Versicherungstarif: _________________________
Policennummer: _________________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

Herr/Frau ____________________ ist am __________ verstorben. Daher kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag zum nächstmöglichen Termin.

Eine Kopie der Sterbeurkunde habe ich beigelegt. Bitte bestätigen Sie mir die Kündigung in den kommenden Tagen schriftlich.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Ein Gedanke zu „Versicherung kündigen nach Todesfall – Infos und Tipps, 2. Teil“

  1. Unfassbar über welche Dinge ich mir Gedanken machen muss, jetzt da mein Mann viel zu früh verstorben ist… 🙁
    Ich bin froh so viele Nahestehende zu haben, die mir Trost und Stärke spenden..

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