Versicherungsschein verloren – Infos & Musterbriefe
Natürlich kann es vorkommen, dass ein Versicherungsschein einfach nicht mehr auffindbar ist. Ist die Police von einer Sachversicherung wie vom Erdboden verschluckt, ist das kein großes Problem. Deutlich problematischer wird es, wenn es sich um den Schein einer Lebensversicherung handelt. Denn sie muss grundsätzlich erst und nur dann eine Leistung erbringen, wenn die Police im Original vorliegt.
Was also tun, wenn der Versicherungsschein verloren gegangen ist?
Hier sind Infos und Musterbriefe!:
Inhalt
Grundsätzliches zum Versicherungsschein
Wenn ein Versicherungsvertrag zustande kommt, stellt der Versicherer einen Versicherungsschein aus. Der Versicherungsschein, der auch Versicherungspolice genannt wird, ist eine Urkunde mit Beweischarakter.
Denn die Police bestätigt, dass der Versicherungsvertrag wirksam geschlossen wurde. Gleichzeitig wird unterstellt, dass die Inhalte des Versicherungsvertrags durch die Police richtig und vollständig wiedergegeben werden.
Der Versicherer ist dazu verpflichtet, dem Versicherungsnehmer einen Versicherungsschein auszuhändigen. Da die Police lediglich in Textform vorliegen muss, genügt es aber, wenn der Versicherer die Police zum Beispiel per E-Mail verschickt. Nur auf Wunsch des Versicherungsnehmers ist der Versicherer verpflichtet, eine Urkunde auszufertigen.
Diese Vorgaben sind in § 3 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) geregelt. Und das Gesetz schreibt auch vor, dass der Versicherungsnehmer verlangen kann, dass der Versicherer eine neue Police ausstellt, wenn der ursprüngliche Versicherungsschein verloren gegangen ist. Allerdings kann es notwendig sein, dass der abhanden gekommene Schein zuvor für kraftlos erklärt werden muss.
Verlust des Versicherungsscheins von einer Sachversicherung
Zu den Sachversicherungen gehören zum Beispiel die Haftpflicht-, die Hausrat- und die Gebäudeversicherung. Ist der Versicherungsschein von einer Sachversicherung nicht mehr auffindbar, ist das nicht weiter schlimm. Auf den Versicherungsschutz hat das keine Auswirkung und sollte ein Schadensfall auftreten, muss der Versicherungsnehmer seine Police ohnehin nicht vorlegen.
Damit die Unterlagen komplett sind, kann sich der Versicherte aber eine neue Police ausfertigen lassen. Dazu genügt es, wenn sich der Versicherungsnehmer mit seinem Versicherer in Verbindung setzt und die Situation schildert. Das ist persönlich im örtlichen Versicherungsbüro, telefonisch, per Fax, per E-Mail oder per Online-Kontaktformular möglich. Genauso kann der Versicherte aber natürlich auch ein kurzes Schreiben aufsetzen.
Hier ein Musterbrief als Formulierungshilfe:
Versicherungsnehmer Anschrift Versicherungsunternehmen Datum Verlust des Versicherungsscheins Versicherungsnummer: ________________________________ Versicherungstarif: ____________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, mir ist der Versicherungsschein zu oben genanntem Versicherungsvertrag abhanden gekommen. Daher bitte ich, gemäß § 3 Abs. 3 VVG eine Ersatzpolice auszustellen und mir zuzusenden. Vielen Dank vorab. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift |
Der Versicherer wird dem Versicherungsnehmer daraufhin in aller Regel eine Zweitschrift des Versicherungsscheins zuschicken. Die Kosten für die Ausfertigung der Ersatzpolice kann er aber dem Versicherungsnehmer in Rechnung stellen. Das ist gesetzlich so geregelt.
Verlust des Versicherungsscheins von der Lebensversicherung
Ist die Police der Lebensversicherung verloren gegangen, sieht die Sache deutlich schlechter aus. Denn der originale Versicherungsschein ist die Voraussetzung dafür, dass der Versicherer zur Auszahlung verpflichtet ist. Kann der Versicherungsnehmer die Police nicht vorlegen, muss der Versicherer keine Leistung erbringen.
Andersherum kann sich prinzipiell derjenige die Versicherungssumme auszahlen lassen, der im Besitz der Police ist. Ob er der Versicherungsnehmer ist oder ob nicht, spielt dabei keine Rolle.
Umso wichtiger ist deshalb, dass der Versicherungsnehmer den Versicherer umgehend über den Verlust des Versicherungsscheins informiert. Im Normalfall wird der Lebensversicherer eine Ersatzpolice ausstellen.
Allerdings wird er üblicherweise verlangen, dass der Versicherungsnehmer den ursprünglichen Versicherungsschein für kraftlos erklärt. Kraftlos bedeutet, dass der verlorene Versicherungsschein ungültig wird und niemand mehr daraus Ansprüche oder Rechte ableiten kann. Ohne die Kraftloserklärung könnte erneut eine Auszahlung verlangt werden, wenn der Original-Versicherungsschein doch irgendwann wieder auftaucht.
Viele Lebensversicherer haben eigene Formulare für eine Verlusterklärung. Nachdem der Versicherer das Formular ausgefüllt hat, bekommt er seine Ersatzpolice. Der Versicherungsnehmer kann den Verlust des Versicherungsscheins aber auch in eigenen Worten erklären. In diesem Fall sollte er zum einen um die Ausstellung einer neuen Police bitten. Zum anderen sollte er bestätigen, dass er den Versicherungsschein keinem Dritten ausgehändigt hat.
Das ist wichtig, damit sichergestellt ist, dass die Ansprüche nicht abgetreten oder verpfändet sind. Schließlich wird eine Lebensversicherung gerne als Sicherheit hinterlegt, zum Beispiel bei einer Baufinanzierung. Außerdem sollte der Versicherungsnehmer noch erklären, dass er dem Versicherer die Original-Police umgehend zuschicken wird, falls er sie doch wiederfinden sollte.
Und er sollte den Versicherer ausdrücklich von Ansprüchen freistellen, die im Nachhinein durch die Vorlage des originalen Versicherungsscheins geltend gemacht werden.
Auch hierzu ein Musterbrief:
Versicherungsnehmer Anschrift Versicherungsunternehmen Datum Verlust des Versicherungsscheins und Kraftloserklärung Lebensversicherung Nr.: ________________________________ Versicherungstarif: ____________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, der Versicherungsschein zu meiner Lebensversicherung, Vertragsnummer …, ist verloren gegangen. Trotz intensiver Suche und sorgfältiger Nachforschungen ist er nicht mehr auffindbar. Daher bitte ich um die Ausfertigung einer Ersatzpolice. Ich erkläre nach bestem Wissen und Gewissen, dass ich den Versicherungsschein an keinen Dritten ausgehändigt habe, um diesem im Zuge einer Abtretung, Pfändung, Begünstigung oder ähnlichen Handlung Rechte einzuräumen. Weiterhin erkläre ich ausdrücklich, dass Sie von sämtlichen Leistungspflichten freigestellt sind, sofern jemand unter Vorlage des ursprünglichen Versicherungsscheines Ansprüche oder Rechte geltend machen sollte. Für den Fall, dass die Originalpolice wieder in meinen Besitz gelangen sollte, sichere ich Ihnen zu, Ihnen das Dokument umgehend auszuhändigen. Mit freundlichen Grüßen Unterschrift |
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