Lebensversicherung beitragsfrei stellen – Infos, Tipps & Vorlage, Teil 2

Lebensversicherung beitragsfrei stellen – Infos, Tipps & Vorlage, Teil 2

Die sehr lange Laufzeit einer Lebensversicherung ist einerseits ein großer Pluspunkt. Denn sie macht es möglich, ein ordentliches Finanzpolster fürs Alter mit vergleichsweise kleinen Beiträgen anzusparen. Doch andererseits kann in zwei oder drei Jahrzehnten viel passieren. Deshalb kommt es gar nicht so selten vor, dass der Versicherungsnehmer die Prämien nicht die ganze Zeit über in voller Höhe bezahlen will oder kann.

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Lebensversicherung beitragsfrei stellen - Infos, Tipps & Vorlage, Teil 2

Den Versicherungsvertrag übereilt zu kündigen, ist aber meistens eine ziemlich schlechte Idee. Der Versicherungsnehmer verliert dadurch nämlich nicht nur den Versicherungsschutz für sich und seine Angehörigen. Stattdessen macht er in aller Regel auch finanzielle Verluste.

Denn der Rückkaufswert, den der Versicherer im Fall einer vorzeitigen Kündigung auszahlt, ist üblicherweise niedriger als die Beiträge, die der Versicherte eingezahlt hat. Hinzu kommt, dass vor allem ältere Lebensversicherungen gute Zinsen abwerfen. Eine ähnlich hohe Verzinsung ist bei heutigen Geldanlagen äußerst selten.

Die deutlich bessere Lösung kann daher sein, die Lebensversicherung beitragsfrei zu stellen. Dabei kann der Versicherte die Prämienzahlungen entweder zeitweise oder dauerhaft auf Eis legen.

In einem zweiteiligen Beitrag erklären wir alles Wissenswerte zu diesem Thema. In Teil 1 ging es um die vorübergehende Beitragsfreistellung. Jetzt, in Teil 2, haben wir Infos, Tipps und eine Vorlage für eine dauerhafte Beitragsfreistellung zusammengetragen.

Wenn die Lebensversicherung bis zum Vertragsende beitragsfrei weiterlaufen soll

Wenn feststeht, dass der Versicherte keine Beiträge mehr in seine Lebensversicherung einzahlen wird, wäre die Kündigung des Vertrags eine Möglichkeit. In diesem Fall bekommt der Versicherte den Rückkaufswert der Police ausgezahlt.

Der Rückkaufswert setzt sich aus den eingezahlten Prämien, den Zinsen dafür und anteiligen Überschussbeteiligungen zusammen. Von dieser Summe zieht der Lebensversicherer aber alle Kosten, Provisionen und oft auch noch Stornogebühren ab.

Im Ergebnis ist der Rückkaufswert in aller Regel niedriger als die eingezahlten Prämien. Bei einem Altvertrag mit einer guten Verzinsung ist eine Kündigung deshalb oft die schlechteste Lösung.

Eine andere Möglichkeit wäre ein Verkauf der Police. Verkauft der Versicherte die Lebensversicherung auf dem sogenannten Zweitmarkt, kann er oft einen etwas höheren Erlös erzielen als den Rückkaufswert.

Außerdem behält er häufig die Leistung im Todesfall. Ankäufer interessieren sich aber meist nur für Policen, die noch mindestens 15 Jahre lang laufen und einen Rückkaufswert ab 10.000 Euro haben. Damit scheiden viele Verträge für einen Verkauf aus.

Eine gute und sinnvolle Lösung kann deshalb sein, dass der Versicherte seine Lebensversicherung bis zum Ende der Laufzeit beitragsfrei stellen lässt. Der Versicherer muss die Möglichkeit einer Beitragsfreistellung einräumen. Die gesetzlichen Regelungen dazu stehen in § 165 VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Voraussetzung ist aber, dass der Versicherte schon ein bestimmtes Mindestguthaben angespart hat. Andernfalls muss der Versicherer die Police nicht in eine prämienfreie Versicherung umwandeln, sondern kann den Vertrag stattdessen beenden und den Rückkaufswert auszahlen.

Die Jahresmitteilung überprüfen

Einmal pro Jahr bekommt der Versicherte eine Mitteilung von seinem Lebensversicherer. Darin beziffert der Versicherer den aktuellen Stand der Lebensversicherung und den momentanen Rückkaufswert.

Außerdem ist in der Mitteilung angegeben, wie sich die Versicherungssumme und die erwartete Ablaufleistung ändern, wenn der Versicherte die Police in eine beitragsfreie Versicherung umwandelt.

Zahlt der Versicherte keine weiteren Prämien ein, hat das Auswirkungen auf die Versicherungssumme, die Leistung bei Ablauf des Vertrags und die Leistung im Todesfall. Denn die Beitragsfreistellung führt dazu, dass der Versicherte weniger Geld einzahlt, als ursprünglich vereinbart war. Leistungen aus Zusatzversicherungen, die die Police mit einschließt, entfallen bei einer Beitragsfreistellung ganz.

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Die Beitragsfreistellung beantragen

Der Versicherte hat das Recht, seine Police prämienfrei weiterzuführen, wenn das bislang angesparte Guthaben eine gewisse Mindesthöhe erreicht hat. Möchte der Versicherte von diesem Recht Gebrauch machen, genügt eine kurze Nachricht an den Versicherer.

Viele Versicherungsgesellschaften haben zu diesem Zweck Musterbriefe auf ihren Internetseiten hinterlegt. So eine Vorlage muss der Versicherte dann nur ausgefüllt und unterschrieben an seinen Versicherer schicken. Ansonsten kann der Versicherte den Antrag zum Beispiel so stellen:

Versicherungsnehmer
Anschrift

Lebensversicherung
Anschrift

Datum

Beitragsfreistellung meiner Lebensversicherung

Policennummer: ____________________

Kundennummer: ____________________

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte wandeln Sie die oben genannte Lebensversicherung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in eine beitragsfreie Police um.

Mir ist bekannt, welche Konsequenzen eine Beitragsfreistellung hat. Daher ist eine Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken weder notwendig noch erwünscht.

Die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung widerrufe ich mit Beginn der Beitragsfreistellung.

Bitte lassen Sie mir zeitnah eine Bestätigung über die Umwandlung in eine prämienfreie Lebensversicherung und ggf. einen entsprechenden Nachtrag zum Versicherungsschein zukommen. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Vorsicht vor möglichen Steuernachteilen

Es ist zwar gesetzlich geregelt, dass der Versicherte seine Lebensversicherung beitragsfrei stellen kann. Aber er hat keinen Anspruch darauf, dass er die Beitragszahlung später erneut aufnehmen kann. Entschließt er sich dazu, doch wieder Prämien einzuzahlen, braucht er dafür die Zustimmung des Versicherers.

Fast alle Lebensversicherer sind mit einer Rückkehr zum alten Vertrag einverstanden, wenn der Versicherte die Beitragszahlungen innerhalb eines Jahres wieder aufnimmt. Oft kann er die ausgesetzten Prämien dann auch nachzahlen, so dass sich an der ursprünglich vereinbarten Ablaufleistung nichts ändert.

Einige Versicherer stimmen auch einer Rückkehr zum alten Vertrag innerhalb von zwei Jahren zu. Lief die Lebensversicherung länger beitragsfrei weiter, verlangen die Lebensversicherer meist eine neue Gesundheitsprüfung. Von ihrem Ergebnis hängt ab, ob die Versicherung zu den alten oder nur unter angepassten Bedingungen fortgesetzt werden kann.

Neben den Vorgaben der Versicherungsgesellschaft sollte der Versicherte aber auch die Steuern im Blick haben. Stellt er seine Lebensversicherung beitragsfrei und nimmt die Prämienzahlung zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder auf, kann es nämlich sein, dass er steuerliche Vorteile verliert.

Hat der Versicherte seine Lebensversicherung vor 2005 abgeschlossen, kann er mit den Beitragszahlungen höchstens zwei Jahre lang pausieren. In diesem Fall muss er auch die Erträge aus den Einzahlungen, die nach der Beitragsfreistellung erfolgten, nicht versteuern.

Bei Lebensversicherungen, die nach 2005 zustande kamen, gilt eine Frist von drei Jahren. Hier bleiben die Steuervorteile also erhalten, wenn der Versicherte die Prämienzahlung innerhalb von drei Jahren wieder aufnimmt. Allerdings sind bei diesen Lebensversicherungen ohnehin nur die halben Erträge steuerfrei.

Und das auch nur unter der Voraussetzung, dass der Vertrag länger als zwölf Jahre lief und der Versicherte bei Vertragsende mindestens 60 Jahre alt ist.

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Wird die Lebensversicherung nicht als Einmalbetrag, sondern als monatliche Zusatzrente ausgezahlt, bleibt eine Beitragsfreistellung ohne steuerliche Auswirkungen. Für die Besteuerung einer Rente aus der Lebensversicherung spielt es also keine Rolle, ob der Versicherte zwischendurch mit der Zahlung der Prämien pausiert hatte oder ob nicht.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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