Aktuelle Betrugsmasche: SMS von Paketdiensten

Aktuelle Betrugsmasche: SMS von Paketdiensten

Nicht zuletzt durch den Boom im Online-Handel ist die Menge an Päckchen und Paketen, die verschickt werden, deutlich gestiegen. Diese Entwicklung machen sich auch Betrüger zunutze. Als angebliche Paketdienste informieren sie über den Status einer Sendung. Wir erklären die aktuelle Betrugsmasche und geben Tipps, was Betroffene dagegen unternehmen können.

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Aktuelle Betrugsmasche SMS von Paketdiensten

Worum geht es in den SMS der vermeintlichen Paketdienste?

Ganz neu ist die Betrugsmasche nicht. Bereits im November 2019 sind SMS von angeblichen Paketdiensten aufgetaucht. Nachdem es dann etwas ruhiger geworden war, ist die Masche seit Ostern 2021 wieder aufgeflammt.

In den Kurznachrichten geht es immer um ein Paket, das angeblich auf dem Weg zum Empfänger sein soll. Außerdem enthält jede Nachricht einen Link, den der Empfänger anklicken soll. Einige SMS sind richtig geschrieben, andere SMS haben Rechtschreibfehler. Meist geht es dabei um die Umlaute.

Die Nachrichten lauten zum Beispiel so:

  • Ihr Paket wird heute zum Absender zuruckgesendet. Letzte Moglichkeit es abzuholen: [Link]

  • Ihre Bestellung ist verschickt! Lieferung nachverfolgen: [Link]

  • Die von Ihnen gekaufte Ware wurde versendet. Bitte uberprufen Sie die Details. [Link]

  • Ihre Sendung geht soeben in Zustellung, verfolgen Sie Ihre Sendung unter [Link]

  • Vielen Dank! Ihr Termin ist bestätigt. Aktueller Status der Sendung: [Link]

  • Hallo, Ihr Paket steht noch aus. Bestaetigen Sie Ihre Angaben hier: [Link]

  • Paket Nr. … wurde im Verteilerzentrum angehalten. Verfolgen Sie Ihre Sendung hier: [Link]

Teilweise werden die SMS im Namen der großen, bekannten Paketdienste verschickt. Manchmal enthalten die Nachrichten auch persönliche Anreden. Wenn diese zum Beispiel „Michael M“ oder „Sandras Mutter“ lauten, ist das ein Hinweis darauf, dass die Handynummer aus den Einträgen im Telefonbuch eines anderen Handynutzers stammt.

Bekommt der Empfänger eine SMS mit so einer Anrede, heißt das deshalb nicht, dass der Absender ihn und sein Umfeld tatsächlich kennt. Vielmehr sind die Nachrichten so programmiert, dass ein Schadprogramm den Eintrag zum Vor- und Nachnamen, den es in einem Handy-Telefonbuch ausgelesen hat, automatisch in die SMS einfügt.

Die Ziele, die die SMS verfolgen, sind verschieden. So geht es manchmal darum, Daten zu sammeln, massenhaft Werbe-SMS zu verschicken oder schädliche Apps zu verbreiten. In anderen Fällen soll der Empfänger in eine Abo-Falle gelockt werden.

Wie lassen sich solche SMS verhindern?

Ähnlich wie Spam-Mails und unerwünschte Werbeanrufe lassen sich auch die SMS der angeblichen Paketdienste nur schwer komplett vermeiden.

Viele Nachrichten-Apps bieten zwar die Möglichkeit, in den Einstellungen festzulegen, dass nur Kurznachrichten von den Kontakten empfangen werden, die im eigenen Telefonbuch gespeichert sind.

Allerdings müsste der Handynutzer dann wirklich alle relevanten Nummer speichern, also zum Beispiel auch Service-Nummern seiner Bank oder von Terminerinnerungen, damit er diese Nachrichten weiterhin erhält.

Der Spam-Filter, den einige Smartphones oder Sicherheits-Apps bereitstellen, kann ebenfalls helfen. Auch hier kann es aber passieren, dass der Filter Nachrichten aussortiert, die kein Spam sind.

Ansonsten gilt, dass der Nutzer sparsam mit seinen Daten umgehen sollte. Daten wie die Handynummer sollte er nur dort preisgeben, wo es anders nicht geht.

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Wie kann sich der Empfänger vor Schäden schützen?

Hat der Empfänger eine SMS von einem angeblichen Paketdienst bekommen, ist der beste Weg, die Nachricht zu ignorieren. Statt sie zu beantworten, sollte der Empfänger die SMS löschen. Antwortet er darauf, liefert er nur den Beleg dafür, dass die Handynummer in Gebrauch ist.

Ratsam ist auch, keine Links anzuklicken, wenn der Empfänger den Absender nicht kennt. Erwartet er ein Paket und möchte er sich über den Status der Sendung informieren, sollte er die Webseite des Paketdienstes direkt aufrufen und die Sendungsnummer manuell eingeben.

Hat er den Link doch angeklickt und ist daraufhin auf einer seltsamen Webseite gelandet, sollte er auf keinen Fall zustimmen, dass irgendwelche Apps auf seinem Endgerät installiert werden.

Ansonsten gilt, dass der Handynutzer die Anwendungen auf seinem Handy durch Updates aktuell halten sollte. Außerdem kann er bei seinem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten.

Sinnvoll ist auch, in den Einstellungen festzulegen, dass auf dem Gerät ohne ausdrückliche Zustimmung keine Apps aus unbekannten Quellen installiert werden dürfen.

Was kann der Empfänger tun, wenn er den Link in der SMS geöffnet hat?

Befürchtet der Handynutzer, dass er auf die Betrugsmasche hereingefallen ist, sollte er sein Gerät in den Flugmodus schalten. Dadurch verschickt das Gerät keine weiteren Daten übers Internet.

Um die schädliche App zu entfernen, sollte der Handynutzer sein Gerät im abgesicherten Modus neu starten. Anschließend kann er nach unbekannten Apps suchen, die kürzlich installiert wurden. Wenn nichts anderes hilft, bleibt als Lösung noch, das Gerät in den Auslieferungszustand zurückzusetzen.

Ist dem Handynutzer ein Schaden entstanden, sollte er sich an die Polizei wenden und Anzeige erstatten. Lohnen kann sich außerdem, einen Blick in die Vertragsbedingungen der Hausratversicherung zu werfen. Einige Versicherungen greifen nämlich bei Schäden, die die Folge von Phishing sind.

SMS wegen Corona-Impfungen und -Tests

Auch Impf- und Testzentren verschicken SMS mit Links, über die der Empfänger persönliche Daten wie den Namen, seine Adresse oder das Geburtsdatum eingeben soll. Diese Angaben können notwendig sein, um einen Termin zu vereinbaren oder um festzustellen, ob sich der Empfänger schon für eine Impfung registrieren an.

Vor dem Hintergrund der kursierenden betrügerischen SMS von falschen Paketdiensten sind viele Verbraucher aber verunsichert. Im Zweifel gilt, dass der Empfänger den Link in einer SMS nicht anklicken sollte.

Stattdessen ist er auf der sicheren Seite, wenn er die Webseite des jeweiligen Impf- oder Testzentrums (oder seiner Landesregierung) über den Browser aufruft, sich dort mit seinen Zugangsdaten einloggt und anschließend die notwendigen Angaben hinterlässt.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

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