Was sich 2021 beim Versand ändert

Was sich 2021 beim Versand ändert

Was den Versand angeht, bringt 2021 nicht allzu viele Neuerungen mit sich. So bleibt das Porto zum Beispiel gleich. Wer Versandmarken für Briefe, Postkarten, Päckchen oder Pakete kauft, bezahlt also genauso viel wie im Vorjahr. Seit dem 1. Januar 2021 ist die vorübergehend gesenkte Mehrwertsteuer zwar wieder zu ihren alten Sätzen zurückgekehrt. Bei Versandunternehmen, die die Steuersenkung an ihre Kunden weitergegeben hatten, waren die Versandpreise von Juli bis Dezember 2020 dadurch etwas niedriger.

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Was sich 2021 beim Versand ändert

Seit Jahresbeginn gilt wieder der volle Steuersatz. Doch dass die Versandpreise dadurch höher sind, ist keine Preiserhöhung. Stattdessen ist es lediglich die Rückkehr zu den alten Preisen.

Zwei Neuigkeiten gibt es dann aber doch. So werden Briefe künftig mit einer Sendungsverfolgung ausgestattet. Und die steuerliche Freigrenze bei Online-Einkaufen aus dem Nicht-EU-Ausland fällt praktisch weg.

Wir erklären, was sich also 2021 beim Versand ändert:

Briefsendungen können künftig mittels Code verfolgt werden

Künftig soll es ein Data-Matrix-Code auf der Briefmarke möglich machen, den Laufweg einer Briefsendung nachzuvollziehen. Dazu wird ein Brief über den Code in den Sortierzentren am Ausgangsort und am Zielort erfasst. Der Kunde kann anschließend über eine App verfolgen, wo sich seine Briefsendung aktuell befindet.

Auch für die Deutsche Post wird es dadurch einfacher, nachzuforschen, wo ein Brief zuletzt registriert wurde und ob er nun irgendwo feststeckt oder in der Zustellung ist. Bislang muss ein Kunde mindestens sieben Tage abwarten, bevor er eine verlorengegangene Briefsendung reklamieren und eine Nachforschung beauftragen kann.

Doch weil normale, einfache Briefe nicht erfasst werden, taucht so mancher Brief nie wieder auf.

Die Daten auf dem QR-Code informieren über die Versandart des Briefs, die Höhe des Portos und das Motiv auf der Briefmarke. Auf den neuen Briefmarken ist der Code seitlich aufgedruckt. Diese Briefmarken werden dann auch nicht mehr abgestempelt, sondern nur noch gescannt.

Dabei kann die Post auch gleich ermitteln, ob das Porto überhaupt noch gültig ist. Tricks, um Briefmarken, die schon einmal im Umlauf waren und nicht abgestempelt wurden, ein zweites Mal zu verwenden, soll der Code unterbinden.

Normale Briefmarken ohne Code bleiben während einer längeren Übergangszeit weiterhin gültig. Die Post wird aber Aufkleber ausgeben, die nur einen Data-Matrix-Code enthalten. Der Kunde kann so einen Aufkleber dann als Ergänzung rechts oben neben die klassische Briefmarke kleben, um die Sendungsverfolgung zu nutzen.

Die Option, Briefe nachzuverfolgen, ist eine kostenlose Serviceleistung. Ihr Startschuss ist für das Frühjahr 2021 geplant. Dann soll der Kunde auf Wunsch über eine Push-Benachrichtigung auch darüber informiert werden, wenn sein Brief erfolgreich zugestellt wurde.

Aber: Auch wenn der Laufweg von Briefen künftig nachvollziehbarer wird, ist eine normale Briefsendung trotzdem nicht versichert. Geht sie unterwegs verloren, kann der Kunde also keinen Schadensersatz von der Post verlangen.

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Einfuhrumsatzsteuer wird ab einem Warenwert von 1 Cent fällig

Vor allem asiatische Händler nutzen die großen, namhaften Online-Marktplätze, um ihre Waren hierzulande zu verkaufen. Und so mancher Schnäppchenjäger greift gerne auf die Möglichkeit zurück, sich günstig mit Kleidung, Spielsachen, Unterhaltungselektronik und allerlei anderen Dingen einzudecken.

Zumal es bislang so ist, dass Sendungen, die aus dem Nicht-EU-Ausland importiert werden, bis zu einem Warenwert von 22 Euro von der Einfuhrumsatzsteuer befreit sind. Eine Ausnahme gilt lediglich für Sendungen, die Tabak, Kaffee oder Alkohol enthalten.

Ab dem 21. Juli 2021 wird die Freigrenze von 22 Euro aufgehoben. Ab dann wird für jede Sendung, die in die EU importiert wird, eine Zollanmeldung inklusive Abgabenerhebung notwendig. Und die Einfuhrumsatzsteuer fällt bereits ab einem Warenwert von 1 Cent an.

Die Höhe der Steuer entspricht dem Mehrwertsteuersatz. Je nach Artikel werden also 7 oder 19 Prozent des Warenwerts als Abgabe erhoben. Für zum Beispiel eine Kleiderbestellung mit einem Warenwert von 22 Euro, die bisher durch die Freigrenze abgabenfrei war, kommen ab Juli 2021 so 4,18 Euro obendrauf.

Doch die Mehrkosten sind nur ein Aspekt. Ein anderer Punkt ist, der Zoll wesentlich mehr zu tun haben wird, wenn für jedes Paket aus dem Nicht-EU-Ausland eine Anmeldung bearbeitet und die fällige Abgabe berechnet werden muss. Und weil die Mehrarbeit Zeit in Anspruch nimmt, kann gut sein, dass es länger dauert, bis das Paket beim Empfänger ankommt.

Hinter dem Beschluss der EU-Kommission, die Freigrenze aufzuheben, steht zum einen das Ziel, zu vermeiden, dass ausländische Versandhändler aus steuerrechtlicher Sicht bevorzugt behandelt werden.

Zum anderen soll auf diese Weise einem Betrug bei der Mehrwertsteuer entgegengewirkt werden. Und nicht zuletzt soll die Abschaffung der Freigrenze die EU-Wirtschaft stärken.

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Benjamin Naue, - Jurist, Sabine Scheuer, - Rechtsberaterin, David Wichewski, - Anwalt, sowie Ferya Gülcan, Unternehmerin, Gründerin, Vertragserfahren in B2B & B2C, Betreiberin und Redakteurin dieser Webseite, schreiben hier Wissenswertes, Tipps, Anleitungen und Ratgeber für Verbraucher zum Thema Recht, Schriftverkehr und Kommunikation. Die Inhalte des Informationsangebots stellen keine Rechtsberatung dar - somit ersetzen die Inhalte auch keine rechtliche Beratung.

Ein Gedanke zu „Was sich 2021 beim Versand ändert“

  1. Gerade die Sendungsverfolgung von Briefen ist für mich äußerst hilfreich!
    Und zwar muss ich häufiger Briefsendungen in Auftrag geben, dessen Lieferzeitpunkt für mich essentiell ist. Davon hängen nämlich unter anderem die Kosten ab.
    Ein sehr nützliches Feature also… 😉

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