Widerrufsrecht Musterbrief

Musterbriefe für das Widerrufsrecht

In Deutschland gibt es für Kunden, die ein „Haustürgeschäft“ abschließen, eine telefonische Bestellung abgeben oder online Einkaufen, für nahezu alle Produkte ein Widerrufsrecht. Hierfür erhalten sie diverse Vorlagen und Musterbriefe, auf unseren Unterseiten. Dass kann ein Wohnzimmersofa, genau so betreffen, wie ein Zeitungsabo oder der Anschlussauftrag an einen Telefonanbieter. In der Regel beträgt diese Widerrufsfrist 14 Tage. Etwas schwieriger ist die Lage da bei „individuellen“ Produkten. Ruft man zum Beispiel bei einem Tischler an und bestellt einen Küchentisch nach ganz individuellen Vorlage, kann der Auftrag nicht widerrufen werden. Der Grund dafür ist einfach, weil der Tischler dann vielleicht nie die Möglichkeit hat, diesen Tisch an eine andere Person zu verkaufen und es eben ein individuelles Stück ist.

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Die Widerrufsfrist 

Um „Probleme“ zu vermeiden, verlangen deshalb auch die meisten Hersteller, dass individuelle Bestellungen und Anfertigungen im Voraus bezahlt werden. Ein anderes Problem sind gewisse Dienste, die im Internet angeboten werden. In der Regel hat man auch hier ein 14 tägiges Widerrufsrecht. Allerdings wird dies oft rechtsgültig abgekürzt, mit dem Zusatz, dass die Widerrufsfrist sofort beendet ist, wenn dieser Dienst in Anspruch genommen wird. Besonders mit angeblich kostenlosen SMS-Versand und ähnlichen Dingen, ist da schon so mancher Nutzer böse hereingefallen.

Musterbrief AGB

Ein einfacher Musterbrief als Vorlage für einen Widerspruch, reicht da dann auch nicht mehr aus und es muss ein Anwalt hinzugezogen werden. Bei anderen Produkten, die nicht „verderblich“ oder „individuell“ sind, wie zum Beispiel Bücher, bekommt man aber von vielen Händlern oft auch ein etwas längeres Widerrufsrecht, dass mitunter auch schon mal 30 Tage gilt. Aber auch hier gilt das Minimum von 14 Tagen. Was genau möglich ist, sollte in allen AGB der Händler und Hersteller zu erkennen sein. Gerade bei „Bestellungen im Internet“ empfiehlt es sich aber, einen Screenshot von einer Seite mit einem besonderen Angebot oder Versprechen zu machen. Ein echter Beweis kann es nur selten sein, aber eine Hilfe ist es schon, falls es dann doch einmal zum Streit kommt.

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