Darauf gilt es bei Verträgen mit Fitnessstudios zu achten
Bei den einen hat die Advents- und Weihnachtszeit ihre Spuren hinterlassen, die anderen haben sich als guten Vorsatz fürs neue Jahr mehr Sport vorgenommen und wieder andere möchten ihren Körper pünktlich zur warmen Jahreszeit in Form gebracht haben.
Oft führt der Weg dann ins nächste Fitnessstudio und um sich selbst ein wenig zur Disziplin zu zwingen, wird häufig gleich ein Jahresvertrag abgeschlossen.
Die Begeisterung hält jedoch nicht immer lange an, sei es, weil Lust und Zeit fürs Training fehlen oder weil das Fitnessstudio die Erwartungen nicht erfüllt. Da es nicht möglich ist, einfach so vorzeitig wieder aus dem Vertrag auszusteigen, ist es sehr ratsam, einen Vertrag nicht vorschnell zu unterschreiben, sondern erst einmal in Ruhe zu prüfen.
Worauf es bei Verträgen mit Fitnessstudios zu achten gilt,
fasst die folgende Übersicht zusammen:
Inhalt
Die Vertragslaufzeit
Verträge mit Fitnessstudios haben üblicherweise Laufzeiten von einem halben oder einem ganzen Jahr. Wird der Vertrag nicht rechtzeitig gekündigt, verlängert er sich zudem meist stillschweigend um eine weitere Laufzeit. Die Beiträge müssen dabei bis zum Vertragsende bezahlt werden, unabhängig davon, ob das Fitnessstudio aufgesucht und das Angebot genutzt wird oder ob nicht.
Für den Anfang ist es daher grundsätzlich besser, erst einmal eine Zehnerkarte zu kaufen oder zumindest eine Probezeit zu vereinbaren. Wird das Fitnessstudio nach der Probephase nach wie vor gerne und regelmäßig aufgesucht, kann immer noch ein Vertrag geschlossen werden.
Die Leistungen
Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, sollten das Angebot und das Preis-Leistungsverhältnis genau betrachtet werden. Nahezu alle Fitnessstudios bieten ein kostenfreies oder kostengünstiges Probetraining an und dieses Angebot sollte auch genutzt werden.
So lässt sich nämlich feststellen, ob ausreichend Geräte vorhanden sind, ob es genügend Trainer gibt und ob die verfügbaren Leistungen zu den eigenen Vorstellungen passen. Außerdem können auf diese Weise mehrere Fitnessstudios miteinander verglichen werden, um so die für sich optimale Lösung zu finden.
Das Kleingedruckte
Wie bei jedem Vertrag gilt natürlich auch für den Vertrag mit dem Fitnessstudio, dass das Kleingedruckte sehr genau gelesen werden sollte. Allerdings enthalten Fitnessstudioverträge immer wieder auch unwirksame Klauseln.
Ein Beispiel hierfür ist der sogenannte Haftungsausschluss. So kann ein Fitnessstudio im Vertrag nicht pauschal ausschließen, dass es für Unfälle beim Training haftet. Eine solche Klausel ist allein schon deshalb nicht wirksam, weil ein Fitnessstudio dazu verpflichtet ist, die zur Verfügung gestellten Geräte entsprechend zu warten.
Daneben ist auch ein pauschaler Haftungsausschluss bei Diebstahl nicht wirksam. Der Kunde darf erwarten, dass abschließbare Schränke, in denen Wertsachen, Geld und Bekleidung während des Trainings deponiert werden können, vorhanden sind. Nutzt der Kunde diese allerdings nicht, sondern lässt er seinen Geldbeutel offen in der Umkleidekabine liegen, trifft das Fitnessstudio im Fall eines Diebstahls keine Schuld.
Ebenfalls unwirksam ist eine Klausel im Vertrag oder ein Hinweis in der Hausordnung, dass eigene Getränke im Fitnessstudio verboten sind. So urteilten zumindest das Oberlandesgericht Brandenburg, Az. 7 U 36/03, und das Landgericht Frankfurt, Az. 2/2 O 307/04.
Die Kündigungsbedingungen
Im Vertrag ist geregelt, welche Bedingungen im Fall einer Kündigung gelten. Grundsätzlich kann ein Vertrag unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist immer zum Ende einer Laufzeit gekündigt werden. Die meisten Fitnessstudios verlangen dabei eine Kündigung in Schriftform, wobei Schriftform bedeutet, dass das Kündigungsschreiben von Hand unterschrieben sein muss.
Um sicherzustellen, dass die Kündigung tatsächlich ankommt und rechtzeitig eintrifft, ist es am besten, die Kündigung persönlich abzugeben und sich den Empfang quittieren zu lassen. Alternativ kann die Kündigung per Einschreiben verschickt werden. In diesem Fall sollte aber eine schriftliche Kündigungsbestätigung angefordert werden.
Im Zweifel muss nämlich der Kündigende nachweisen, dass er tatsächlich und rechtzeitig eine Kündigung ausgesprochen hat. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es außerdem möglich, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Es reicht aber nicht aus, wenn der Kunde keine Lust mehr auf das Training hat oder wenn es finanziell eng ist und er den Beitrag einsparen möchte. Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht grundsätzlich nur dann, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher Grund kann beispielsweise gegeben sein, wenn das Training wegen eines Unfalls oder einer schweren Erkrankung längerfristig ausgeschlossen ist.
In diesem Fall kann das Fitnessstudio allerdings auf ein ärztliches Attest bestehen, das die Sportunfähigkeit bestätigt. Ein Attest mit genauen Angaben zum Krankheitsbild kann das Fitnessstudio laut einem BGH-Urteil aber nicht verlangen (BGH, Az. XII ZR 42/10 vom 08.02.2012). Ob auch eine Schwangerschaft, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt war, eine vorzeitige Kündigung rechtfertigt, ergibt sich aus den Vertragsbedingungen.
Ein Aussetzen des Vertrags während der Schwangerschaft ist aber auf jeden Fall möglich. Etwas schwieriger kann es werden, wenn der Vertrag wegen eines Umzugs gekündigt werden soll. Handelt es sich bei dem Fitnessstudio um eine Kette mit mehreren Filialen und befindet sich eine Filiale in der Nähe des neuen Wohnortes, ist eine vorzeitige Kündigung nicht möglich. In diesem Fall kann das Fitnessstudio nämlich darauf verweisen, dass der Vertrag in dem anderen Studio fortgesetzt werden muss.
Gibt es hingegen keine andere Filiale in einem bestimmten Umkreis und ist der Weg zwischen Fitnessstudio und neuem Wohnort unzumutbar lang, sollte eine außerordentliche Kündigung möglich sein.
Und wie eine solche Kündigung aussehen kann,
zeigt der folgende Musterbrief:
Musterbrief für eine fristlose Kündigung wegen Umzug
Kunde
Anschrift
Fitnessstudio
Anschrift
Ort, den Datum
Außerordentliche Kündigung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit mache ich von meinem vertraglich zugesicherten Sonderkündigungsrecht Gebrauch und kündige den mit Ihnen bestehenden Vertrag mit den Daten
Vertragsnummer: …………………………………………..
Mitgliedsnummer: …………………………………………
mit sofortiger Wirkung.
Meine Kündigung begründet sich in einem beruflich bedingten Umzug. Meine Versetzung nach …………. hat sich kurzfristig ergeben und war so nicht vorhersehbar. Sie betreiben weder in ………………. noch im Umkreis davon Fitnessstudios. Daher ist es nicht möglich, den Vertrag in einem anderen Studio fortzuführen. Die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses im Fitnessstudio an meinem bisherigen Wohnort scheidet ebenfalls aus, denn ein Anfahrtsweg von ………. km ist unzumutbar lang.
Die Bescheinungen der zuständigen Einwohnermeldeämter lege ich diesem Schreiben in Kopie bei. Mit diesem Schreiben widerrufe ich außerdem die Ihnen erteilte Ermächtigung zum Einzug der fälligen Mitgliedsbeiträge zum Vertragsende.
Bitte lassen Sie mir innerhalb von 14 Tagen eine schriftliche Kündigungsbestätigung zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift
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Thema: Kündigung und Verträge mit Fitnessstudios
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