Infos und Musterbrief zum Thema Sondertilgung
Eine Sondertilgung ist grundsätzlich eine Zahlung, die zusätzlich zu den regelmäßigen Kreditraten geleistet wird. Generell gilt dabei, dass eine Sondertilgung immer dann möglich ist, wenn dies im Rahmen des Kreditvertrages vereinbart wurde.
Bei einem normalen Ratenkredit ist eine Sondertilgung in den meisten Fällen jederzeit möglich, wobei üblicherweise sowohl eine Sondertilgung im Sinne einer vollständigen Ablösung des Kredites als auch nur eine Teilzahlung geleistet werden kann.
Wird eine Sondertilgung geleistet, durch die nur ein Teil der Restschuld getilgt wird, kann sich das zusätzliche Geld in zwei Varianten auf den Kredit auswirken. So kann einerseits mit dem Kreditgeber vereinbart werden, dass sich die Laufzeit des Kredites entsprechend verkürzt, andererseits kann die Zusatzzahlung auch auf die Raten selbst angerechnet werden.
In diesem Fall bleibt die Laufzeit des Kredites unverändert, allerdings reduziert sich die Ratenhöhe, so dass künftig nur entsprechend geringere Monatsraten gezahlt werden müssen. Etwas komplizierter ist eine Sondertilgung im Rahmen einer Baufinanzierung. Normalerweise wird eine Baufinanzierung in regelmäßigen Monatsraten zurückbezahlt, wobei die Höhe der Zinsen für einen bestimmten Zeitraum festgelegt wird. Nach Ablauf dieser Zinsbindungsfrist kann der Darlehensnehmer die verbliebene Restschuld vollständig oder anteilig tilgen, denn zu diesem Zeitpunkt werden die Darlehenskonditionen ohnehin neu verhandelt.
Gleiches gilt nach einer Frist von zehn Jahren, denn der Gesetzgeber hat entschieden, dass ein Darlehensnehmer seinen Baufinanzierungsvertrag nach zehn Jahren mit einer sechsmonatigen Frist tilgen und kündigen kann, unabhängig von der vereinbarten Zinsbindungsfrist. Nun sind allerdings auch zehn Jahre ein recht langer Zeitraum und um sich die Möglichkeit zu wahren, die Restschuld durch Zusatzzahlungen beispielsweise bedingt durch eine Erbschaft reduzieren zu können, vereinbaren die meisten Bauherren die Möglichkeit für Sonderzahlungen.
Sondertilgungsoption und Restschuld
Eine solche Vereinbarung muss jedoch im Rahmen des Darlehensvertrages vorgesehen sein und wird als Sondertilgungsoption bezeichnet. In aller Regel sind die Konditionen für eine Sondertilgungsoption dabei klar festgelegt. Zum einen werden für eine solche Vereinbarung normalerweise, sofern sie überhaupt angeboten wird, zusätzliche Gebühren erhoben.
Zum anderen ist die Höhe der möglichen Sondertilgungen begrenzt. Dabei gibt es meist sowohl Untergrenzen, die vorschreiben, wie hoch eine Sondertilgung mindestens ausfallen muss, als auch Obergrenzen. Die Obergrenzen beziffern die maximale Höhe der möglichen Zusatzzahlung und können entweder für die gesamte Zinsbindungsfrist oder für jeweils ein Jahr festlegt werden.
Das bedeutet, der Darlehensnehmer kann nur einen bestimmten Teil seiner Restschuld durch eine Sonderzahlung tilgen, beispielsweise fünf bis zehn Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme pro Kalenderjahr oder zwanzig Prozent der Darlehenssumme während der Zinsbindungsfrist.
Bevor der Darlehensnehmer seinen Finanzierungsvertrag unterschreibt, sollte er jedoch immer gut überlegen, ob er eine Sondertilgungsoption überhaupt benötigt. Auf der einen Seite können die Gesamtkosten für die Baufinanzierung durch eine Sondertilgung gesenkt werden, denn durch die Zusatzzahlung reduziert sich die Restschuld und damit auch die Höhe der dafür anfallenden Zinsen. Auf der anderen Seite verursacht eine Sonderzahlungsoption in aller Regel zusätzliche Kosten, die der Darlehensnehmer umsonst bezahlt, wenn er die Möglichkeit für Sondertilgungen nicht nutzt.
Im Rahmen eines normalen Bauvorhabens ist es eher unwahrscheinlich, dass der Darlehensnehmer so viel Kapital übrig haben wird, dass er Sonderzahlungen vornehmen kann. Erhält der Darlehensnehmer unerwartet Geld, beispielsweise durch eine Erbschaft oder einen Gewinn, kann er dieses Geld auch anderweitig anlegen.
Nach Ablauf der Zinsbindungsfrist oder der Frist von zehn Jahren kann er dieses Geld samt erwirtschafteter Renditen dann in seine Finanzierung einfließen lassen. Auf diese Weise reduziert er seine Restschuld, ohne jedoch Gebühren über die gesamte Darlehenslaufzeit bezahlen zu müssen. Eine solche Variante macht dabei immer dann Sinn, wenn die Rendite der Anlage höher ausfällt als der Effektivzins der Baufinanzierung. Seine Ersparnis kann der Finanzierungsnehmer errechnen, indem er die Differenz zwischen dem Anlage- und dem Kreditzins mit dem verfügbaren Geldbetrag multipliziert.
Hat der Kredit- oder Darlehensnehmer einen größeren Geldbetrag zur Verfügung und besteht die Möglichkeit, dieses Kapital als Sonderzahlung in seinen Vertrag zu investieren, kann er den folgenden Musterbrief nutzen, um seinen Kreditgeber über seine Absicht zu informieren.
Hier unsere Vorlage:
Name
Anschrift
Ort, den Datum
Name des Finanzierungsgeber
Abteilung / z. Hd. Herr/Frau (zuständiger Sachbearbeiter)
Anschrift
Ankündigung einer Sondertilgung
Kreditkontonummer
Nummer des Kreditvertrags
Sehr geehrte Damen und Herren, / sehr geehrte Frau (Name), / sehr geehrter Herr (Name),
wir möchten von unserer vertraglich vereinbarten Sondertilgungsoption Gebrauch machen und zum (Datum) eine Sonderzahlung in Höhe von XXX Euro vornehmen. Den Zusatzbetrag bitten wir auf die Gesamtlaufzeit / auf die Höhe der künftigen Kreditraten anzurechnen.
Bitte lassen Sie uns den entsprechend abgeänderten Tilgungsplan nach Zahlungseingang zukommen.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift.
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Thema: Infos und Musterbrief zum Thema Sondertilgung
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