Schreibregeln für DIN-Briefe

Schreibregeln für DIN-Briefe 

Als Grundregel für alle Briefe gilt, dass die Optik maßgeblich darüber entscheidet, ob ein Brief gelesen wird, oder ob er schlimmstenfalls ungelesen in den Papierkorb wandert.

Anzeige

Das heißt in anderen Worten, dass der Inhalt eines Briefes noch so gut sein kann, ein Brief aber, der auf den ersten Blick unsauber oder unstrukturiert wirkt, in vielen Fällen gar nicht erst gelesen werden wird.

 

Professionell erstellte Briefe, die allerdings nicht nur für die Geschäftspost, sondern durchaus auch im privaten Bereich Verwendung finden können, folgen hinsichtlich ihrer Gestaltungen den Normen DIN 5008 oder DIN 676. Dabei gibt es für DIN-Briefe einige Richtlinien, beispielsweise hinsichtlich der Anordnung und Formatierung.

Daneben gelten für DIN-Briefe einige Schreibregeln, hier eine Übersicht über die wichtigsten:

•        Ergänzungen von Worten erfolgen mithilfe eines Bindestrichs, wobei zwischen Wortteil und Bindestrich kein Leerzeichen gesetzt wird. Beispiele hierfür sind Ein- und Ausfuhr, Einzel- und Großhandel oder Ein- und Ausgang. Gleiches gilt, wenn mehrere Worte aneinandergereiht oder gekoppelt werden, beispielsweise F1-Taste oder Rhein-Main-Gebiet.

•        Auch im Fall von Wortergänzungen steht der Bindestrich unmittelbar vor dem Wortteil, es wird also kein Leerzeichen zwischen Bindestrich und Wortergänzung gesetzt. Die korrekte Darstellung sieht dann beispielsweise so aus: Warenbestellung und -lieferung oder Terminvergabe und -kontrolle.

•        Bei Währungen kann der Betrag grundsätzlich vor oder nach dem Währungszeichen stehen, im Fließtext ist es allerdings für den Leser angenehmer, wenn die Währungseinheit hinter dem Betrag steht. Innerhalb eines Schriftstückes sollte allerdings immer eine einheitliche Schreibweise beibehalten werden.

Zudem bleibt es dem persönlichen Geschmack überlassen, ob die Währungsbezeichnung als Symbol oder als Kürzel dargestellt wird. Zulässige Schreibweisen für Beträge in Euro sind demnach € 50 und 50 € sowie EUR 50 und 50 EUR. Gleiches gilt auch für ausländische Währungen, das heißt ein Betrag in beispielsweise US-Dollar kann sowohl als $ 10 und 10$ als auch per USD 10 und 10 USD geschrieben werden.

•        Werden Worte in Klammern gesetzt, erfolgt dies ohne Leerzeichen zwischen Klammern und eingeschlossenem Wort. Dies sieht dann beispielsweise so aus: Die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) wurden korrigiert.

•        Buchstaben, die ausgelassen werden, werden durch ein Apostroph ersetzt, beispielsweise im Fall von “wie geht’s voran?”.

•        Werden Gedankenstriche verwendet, werden diese immer durch Leerzeichen getrennt, beispielsweise 8 – 9 Uhr. Im Gegensatz dazu werden bei Schrägstrichen keine Leerzeichen gesetzt, die korrekte Schreiweise ist demnach also Jahreswechsel 2008/2009. 

•        Bei Ableitungen wie beispielsweise 1980er Jahre, 2009er Jahrgang oder 19%ige Mehrwertsteuer wird das Suffix unmittelbar an die Zahl gehängt, ohne einen Bindestrich oder ein Leerzeichen zu setzen.

•        Abkürzungen sind grundsätzlich zulässig, wobei immer dann ein Punkt gesetzt wird, wenn das gekürzte Wort vollständig gesprochen wird. Beispiele hierfür sind z.B., u.a., bzw. oder etc.

Mehr Vorlagen, Anleitungen und Tipps:

Thema: Schreibregeln für DIN-Briefe

-

Übersicht:
Fachartikel
Verzeichnis
Über uns


musterbriefe99

Autoren Profil:
FB/Twitter

Kommentar verfassen