Infos und Musterbrief bei einer versehentlichen/angeblichen Anmeldung auf einer kostenpflichtigen Internetseite
Zweifelsohne hat das Internet als Kommunikations-, Informations-, Einkaufs- und Dienstleistungsplattform vieles einfacher und komfortabler gemacht. Allerdings tummeln sich auch zahlreiche schwarze Schafe im Internet, die mit angeblich kostenlosen Angeboten werben.
Die Palette reicht dabei von Softwareprogrammen und Spielen über Intelligenztests und Frei-SMS bis hin zu Rezepten und Bildern oder Glückwünschen. Möchte der Nutzer diese Dienste in Anspruch nehmen, wird er vielfach dazu aufgefordert, sich zu registrieren.
Da der Nutzer von einem kostenlosen Web-Dienst ausgeht, gibt er ohne größere Bedenken dann auch bereitwillig seine Daten ein. Umso größer ist die Überraschung jedoch, wenn einige Zeit später eine oft recht ordentliche Rechnung ins Haus flattert, in der der Nutzer dazu aufgefordert wird, die von ihm genutzten Dienste zu bezahlen.
Bei einer solchen Internetabzocke setzen unseriöse Firmen auf die Unwissenheit der Nutzer und gehen davon aus, dass die Rechnung bezahlt werden wird, um weiteren Ärger zu vermeiden. Wird die Rechnung jedoch nicht bezahlt, dauert es meist nicht lange, bis der Nutzer von einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt angeschrieben wird, der die Forderung samt zusätzlicher Gebühren und Auslagen einfordert. Hierbei setzen die Firmen auf den Einschüchterungseffekt.
Erhält ein Internetnutzer eine fragwürdige Rechnung, weil er sich angeblich auf einer kostenpflichtigen Internetseite angemeldet und einen Vertrag abgeschlossen hat oder ist er auf eine Kostenfalle im Internet hereingefallen, sollte er die folgenden Punkte berücksichtigen:
1.
Zahlungsaufforderungen in Form von Rechnungen oder Mahnungen sollte er auf keinen Fall bezahlen, unabhängig davon, ob das Schreiben von dem Anbieter, einem Inkassobüro oder einem Rechtsanwalt verfasst wurde.
2.
Der Rechnungsempfänger sollte selbst ein Schreiben aufsetzen, in dem er der Forderung widerspricht. Um den Versand des Briefes später nachweisen zu können, sollte das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden.
3.
Üblicherweise wird der Anbieter mit einem Antwortschreiben reagieren, in dem er erklärt, dass und aus welchen Gründen der Widerspruch unwirksam ist und weiterhin auf seine Forderung bestehen. Auf ein solches Schreiben sollte der Rechnungsempfänger nicht weiter eingehen, sondern kann es getrost ignorieren.
4.
Reagiert der Rechnungsempfänger auch auf die folgenden Mahnungen nicht, wird der Anbieter entweder aufgeben oder ein Inkassobüro oder einen Anwalt einschalten. Auch von diesen Schreiben sollte sich der Nutzer nicht einschüchtern oder unter Druck setzen lassen. Angekündigte Vollstreckungen kann der Rechnungsempfänger ebenfalls ignorieren, denn die Unternehmen haben keinerlei Pfändungsrechte.
5.
Im schlimmsten Fall erwirkt der Anbieter oder dessen Vertreter einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wird dieser zugestellt, muss der Empfänger der Geldforderung innerhalb von 14 Tagen offiziell widersprechen, wobei dem Mahnbescheid hierfür ein entsprechendes Formular beiliegt.
Spätestens damit sollte die Angelegenheit erledigt sein, denn kein unseriöser Anbieter wird ein Gerichtsverfahren riskieren, in dessen Rahmen er seine Machenschaften, wie beispielsweise gut verstreckte Kostenhinweise im Kleingedruckten, erklären müsste. Zu einem gerichtlichen Mahnbescheid kommt es jedoch nur in absoluten Ausnahmefällen. Wer Hilfe beim Ausfüllen des Widerspruchsformulars benötigt, kann sich an die örtlichen Verbraucherzentralen wenden.
Um der Zahlungsaufforderung bei einer versehentlichen oder angeblichen Anmeldung auf einer kostenpflichtigen Internetseite zu widersprechen, kann der folgende Musterbrief als Vorlage genutzt werden:
Vorname Nachname
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ort, den Datum
Name des Anbieters
Straße Hausnummer
PLZ Ort
Ihre Rechnung vom (Datum)Aktenzeichen / Kundennummer
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrem Schreiben vom (Datum) machen Sie für die angebliche Nutzung einer kostenpflichtigen Internet-Dienstleistung einen Betrag in Höhe von xxx Euro gegen mich geltend.
Zu dieser Forderung stelle ich fest: ich habe keinen kostenpflichtigen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen. Auf Ihrer Homepage bewerben Sie ausschließlich kostenfreie Serviceleistungen. Infolge der unzureichenden Preisinformation ist allein schon dadurch ein Vertrag zu den von Ihnen behaupteten Konditionen und zu den in Ihrem Schreiben aufgeführten Kosten ausgeschlossen.
Da ich von einer kostenfreien Nutzung ausgegangen bin und in keinster Weise eine kostenpflichtige Nutzung gewollt war, erkläre ich vorsorglich die Anfechtung einer etwaigen vertragsbezogenen Willenserklärung. Des Weiteren haben Sie mich weder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Fernsatz informiert und belehrt noch wurde eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Widerrufsbelehrung in Textform erteilt. Insofern ist ein Widerruf durch den Fristablauf nicht ausgeschlossen und rein vorsorglich mache ich von meinem Widerrufsrecht nach §§ 312d, 355 ff. BGB Gebrauch.
Aus den genannten Gründen werde ich keinerlei Zahlungen leisten.
Sollten Sie von weiteren Schreiben oder Mahnungen nicht absehen, behalte ich mir meinerseits sämtliche in Frage kommenden rechtlichen Schritte gegen Sie vor.
Mit freundlichen Grüßen,
Unterschrift.
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Sofern die Forderung gegen ein minderjähriges Kind geltend gemacht wird, sollte der Brief um folgenden Zusatz ergänzt werden:
Der angeblich mit Ihnen abgeschlossene Vertrag kam mit meiner/meinem minderjährigen Tochter/Sohn zustande. Ich habe weder in einen Vertragsabschluss eingewilligt noch erteile ich meine Einwilligung in einen solchen Vertrag rückwirkend.
Ebenfalls ausgeschlossen ist die Anwendung von § 110 BGB, da sich dieser ausschließlich auf Bargeschäfte sowie auf solche Geschäfte bezieht, für die das Taschengeld üblicherweise angedacht ist. Die von Ihnen unberechtigterweise geltend gemachte Forderung zählt hierzu nicht. Eine Verletzung meiner Aufsichtspflicht liegt weiterhin nicht vor.
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